Ab Herbst 2008 können Existenzgründer ab einer Einlage von einem Euro eine 1 Euro GmbH (auch Unternehmergesellschaft) gründen. Die Gewinne der 1 Euro GmbH dürfen allerdigs nicht voll ausgeschüttet werden, sondern müssen zu mindestens 25 % genützt werden, um das Mindestkapital der 1 Euro GmbH in Höhe von dann 10.000 Euro anzusparen. Das niedrigere Mindestkapital der neuen 1 Euro GmbH kommt den vielen Gründern entgegen, die mit geringen Investitionen auskommen und deshalb oft gar keine 25.000 Euro Kapital benötigen.
Ein Kernanliegen der Unternehmergesellschaft ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited gesehen, da in vielen EU-Mitgliedstaaten geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.
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