Die Existenzgründung als Schmuckdesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Schmuckdesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Schmuckdesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Schmuckdesigner den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).
Weiterhin benötigt der Schmuckdesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Schmuckdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.
Die beschlossene aber jedoch noch nicht verfügbare 1 Euro GmbH macht bei vielen Gründern Hoffnung, dass man mit ihr vereinfacht eine GmbH gründen kann. Denn die 1 Euro GmbH wird in das GmbH-Recht eingebunden sein. Die 1 Euro GmbH ist sozusagen eine gründerfreundliche Unter-Variante der GmbH, die nach dem Erreichen eines Stammkapitals von 10 000 Euro in eine GmbH umgewandelt werden könnte.
Gründerfreundlich ist die 1 Euro GmbH daher, weil ein verschwindendes Stammkapital bei der Gründung mitgebracht werden muss. Zudem soll es ein sogenanntes Gründungs-Set für die 1 Euro GmbH geben, dass beispielsweise einen Mustergesellschaftsvertrag enthalten soll. Durch diese Mustersatzung würden erhebliche Notarkosten entfallen. Des Weiteren soll die 1 Euro GmbH beschleunigt in das Handelsregister eingetragen werden. Die Regierung gibt mit der geplanten 1 Euro GmbH eine Antwort auf ausländische haftungsbeschränkte Rechtsformen, die viele Gründer bisher ins Ausland gelockt hatten.