Das Einstiegsgeld ist Gründern vorbehalten, die ALG2 Empfänger sind und mit einem guten, aussichtsreichen Businessplan eine Selbstständigkeit anstreben. Dieser Zuschuss wird in der Regel nur gewährt, wenn der Gründer neben dem Businessplan auch ausreichende Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, wodurch er sich langfristig selbst finanzieren kann. Zu bemerken ist aber, dass man als ALG2 Empfänger in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Einstiegsgeld hat, es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung und der Fallmanger entscheidet eigenständig, ob das Einstiegsgeld gewährt wird.
Als Entscheidungshilfe für den Fallmanger muss man gemeinsam mit dem Antrag auf Einstiegsgeld den Businessplan mit einer fachkundigen Stellungnahme abgeben. Fachkundige Stellen für die Konzeptbeurteilung wären beispielsweise Kammern und Fachverbände. Das Einstiegsgeld wird in der Regel für sechs Monate bewilligt, theoretisch könnte man aber 24 Monate Einstiegsgeld beziehen, nach einem Jahr wird aber meist die Einstiegshilfe eingestellt.
Die Mini GmbH ist die geplante Untervariante der GmbH, die für Existenzgründer mit geringeren Kosten und weniger Zeitaufwand eine haftungsbeschränkte Rechtsform darstellen soll. Augenblicklich muss man sich als Gründer, der an der Mini GmbH interessiert ist, noch gedulden, bis sie vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird, man kann aber hoffen, dass dies noch in diesem Jahr geschehen wird.
Die Mini GmbH wird auch als 1 Euro GmbH ( ein Euro GmbH ) oder als Unternehmergesellschaft bezeichnet, der offizielle Name ist noch nicht bekannt gegeben worden. Eine Mini GmbH soll mit einem geringen Stammkapital von mindestens einem Euro starten können, das aber aus Rücklagen auf 10 000 Euro aufgebaut werden soll. Zudem ist in Planung, dass die Eintragung in das Handelsregister einer Mini GmbH schneller vollzogen werden könnte.