Ein Büroservice kann eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zum eigenen Sekretariat beziehungsweise zur eigenen Durchführung der Büroaufgaben darstellen. Die Büroservice-Anbieter übernehmen je nach Leistungsspektrum alle erdenklichen Arbeiten, die in einem Büro anfallen, angefangen bei der Texterstellung, über den Telefonservice bis hin zur Organisation und Pflege eines Ablagesystems. Manch ein Büroservice übernimmt sogar die Erstellung eines Corporate Designs, kümmert sich um das Mahnwesen oder tätigt die vorbereitende Buchführung, damit sie geordnet und vollständig an den Steuerberater weitergereicht werden kann.
Ein Büroservice kann auch in sehr arbeitsintensiven Zeiten kurzfristig in Anspruch genommen werden oder der Büroservice ersetzt eine kranke oder im Urlaub befindliche Angestellte des Sekretariats. Selbst die komplette Auslagerung der Bürotätigkeiten kann durch einen Büroservice bewerkstelligt werden. Dadurch spart man mit dem Büroservice auch Lohnnebenkosten und die Kosten für das eigene Büro.
Viele Existenzgründer haben auf die neue Euro GmbH gewartet. Ab November 2008 ist es dann soweit, künftige Unternehmen können in der Rechtsform der neuen ein Euro GmbH gegründet werden. Die Gründung der Euro GmbH soll einfacher, effizienter und vor allem auch zeitsparender werden als die bisherige GmbH. Besonders wichtig ist, dass die Mini GmbH in internationalen Wettbewerb, insbesondere mit der englischen Limited mithalten kann, um die Abwanderung vieler deutscher Firmen zu stoppen.
Für die Euro GmbH wird es eine Mustersatzung geben, die es Gründern leichter machen soll, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Auch wird die Gründung durch den Wegfall der notariellen Beurkundung kostengünstiger. Effizienter wird auch das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beim Handelsregister durch die Abkopplung vom normalen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Gründungsmodalitäten der Euro GmbH sind damit optimal auf Existenzgründer mit sehr geringem Startkapital zugeschnitten.
Aber auch für bestehende Einzelunternehmung stellt die Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine interessante Alternative dar. Sie können mit weniger als 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft in Form der Unternehmensgesellschaft ( UG ) gründen und anschließend mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage die Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln und so in den Genuss des guten Rufes der GmbH gelangen.
Viele Menschen hegen den Traum sich mit ihrem Hobby selbstständig zu machen oder sie wollen einfach nur in die Selbstständigkeit, weil sie sich im Angestelltenverhältnis unterfordert oder gar ausgenutzt fühlen. Oder der Wunsch entsteht aus der Arbeitslosigkeit heraus. Für viele bleibt es dennoch ein Traum, weil sie Angst haben. Da bleiben Fragen wie: ich besitze nicht genügend Eigenkapital - wie soll ich nur die Kosten tragen, was wenn ich keine Einnahmen mache… Doch der Weg in die Selbstständigkeit wird in vielerlei Hinsicht gefördert und muss auch nicht schwer sein. Man kann Fördergelder beim Arbeitsamt oder Bankkredite beantragen. Dafür benötigt man einen Businessplan - das Unternehmenskonzept.
Man kann sehr erfolgreich werden, wenn die Geschäftsidee stimmt und man die nötige Kraft und den Arbeitswillen mitbringt. Wenn man ein Gewerbe betreibt, dann zählt jeder Tag und jeder Ausfall bedeutet Verlust. Allerdings möchte ein Existenzgründer auch nicht ausfallen, weil man schließlich seinen Traum verwirklicht und endlich unabhängig von Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Gehältern ist. Man sollte sich den Schritt in die Selbstständigkeit schon gut überlegen, aber heutzutage gibt es auch viele Beratungsfirmen, die sich explizit mit Fragen einer Existenzgründung beschäftigen und viele Leistungen kostenlos anbieten. Man sollte sich gut informieren und mit externen Fachleuten, wie Steuerberater z. B., zusammenarbeiten um ein Unternehmen erfolgreich zu führen.
Eine lange erwartete Meldung erreichte Gründer im Juni 2008 in Bezug auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. In Verbindung mit dem MoMiG wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wahrscheinlich schon im November 2008 verfügbar sein, um ein Unternehmen vereinfacht und günstig mit Haftungsbeschränkung gründen zu können.
Als Alternative zur GmbH wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vor allem für den Mittelstand eine gute Lösung sein. Besonders das mitzubringende Stammkapital von nur einem Euro ermöglicht verstärkt Gründungen, die bisher häufig mit ausländischen Rechtsformen wie der Limited vollzogen wurden. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wir in einem Gründungs-Set auch einen Mustergesellschaftsvertrag erhalten, mit dem standardisierte Gründungen von einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorgenommen werden können. Die Notarkosten sinken damit und in Verbindung mit dem geringen Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf ein Minimum. Hinzu kommt, dass ein beschleunigtes Eintragungsverfahren in das Handelsregister der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft für rund 100 Euro erledigt sein wird.
Die Rechtsform UG wird voraussichtlich ab November 2008 für Gründer nutzbar sein und künftig als Einstiegsvariante der GmbH zählen. Die UG muss mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgewiesen werden und sie ist in das GmbH-Recht eingebettet.
Eine UG kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden, allerdings ist auch ein höheres Stammkapital möglich. Wurde das Stammkapital der UG eingezahlt, dann kann sie sofort im Handelsregister eingetragen werden. Die UG darf dann anschließend aber nicht seine Gewinne komplett ausschütten, sondern muss ein Viertel aus dem Jahresüberschuss als Rücklage in das Stammkapital der UG einstellen, bis 25 000 Euro erreicht wurden. Sacheinlagen in das Stammkapital der UG sind nicht zulässig.
Eine Verwendung eines Musterprotokolls für die Gründung einer UG soll im Gründungs-Set zur UG vorhanden sein, das von einem Notar ausgefüllt werden muss, aber wesentlich günstiger sein wird.
Die Unternehmergesellschaft ist lange ersehnt und nun soll sie wahrscheinlich ab dem November 2008 für Existenzgründer zur Verfügung stehen. Die Unternehmergesellschaft soll eine moderne, kostengünstig zu gründende Rechtsform sein, die die Abwanderung von Unternehmen zu ausländischen Rechtsformen unterbinden soll. Außerdem hat die Unternehmergesellschaft die Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.
Die Unternehmergesellschaft kann zwar mit nur einem Euro gegründet werden, doch zum Schutz der Gläubiger muss das Stammkapital ausgebaut werden. Daher muss aus dem Jahresüberschuss der Unternehmergesellschaft ein Viertel in das Stammkapital übergehen, bis 25 000 Euro erreicht worden sind. Solange ist also ein Teil des Gewinns für die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft gebunden und kann nicht für Investitionen verwendet werden. Ein Mustergesellschaftsvertrag soll zudem die Gründung einer Unternehmergesellschaft vereinfachen und günstiger machen, weil die Notarkosten dadurch niedriger ausfallen werden.
Die Erstellung eines Businessplans ist ein notwendiger Schritt hin zur Selbstständigkeit. Eine Businessplan Vorlage kann dabei helfen, wenn man im Begriff ist, eine Gründung zu planen, die in ihrer oder in ähnlicher Form schon wiederholt stattgefunden hat. Für solche Geschäftsvorhaben ist eine Businessplan Vorlage gedacht, schließlich kann das Rad nicht zweimal erfunden werden.
Bestimmte Teile einer Businessplan Vorlage, die zur eigenen Geschäftsidee passend sind, können übernommen werden, andere Teile der Businessplan Vorlage müssen gründlich geprüft und angepasst oder gar selbstständig neu erarbeitet werden. Dennoch kann eine Businessplan Vorlage eine sinnvolle Investition sein. Mit der Vorlage erhält man nämlich auch eine Vorstellung davon, was in einem Businessplan enthalten sein muss und wie man ihn aufbauen könnte. Abzuraten ist von einer Businessplan Vorlage, wenn man eine sehr große Gründung oder aber eine Gründung mit ungewöhnlicher Geschäftsidee durchführen möchte.
Der Gründungszuschuss wird unter anderem gezielt genutzt, um aus dem Angestelltenverhältnis heraus eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen. Dazu muss man kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist hinnehmen, aber man kann so den Gründungszuschuss beantragen, der nach der Sperrfrist gezahlt wird. Natürlich kann man bereits arbeitslos gemeldet sein, ALG1 beziehen und dann den Gründungszuschuss beantragen, wenn man noch mindestens 90 Tage ALG1 beziehen wird und weitere Voraussetzungen erfüllt.
Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung von Gründungszuschuss ist ein Businessplan mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Dazu muss man Qualifikationen vorweisen, die auf eine erfolgreiche Umsetzung des Businessplans schließen lassen. Möchte man Gründungszuschuss beantragen, sollte man sich vorab mit seinem Sachbearbeiter zusammensetzen und sich von ihm beraten lassen. So erfährt man alle wichtigen Eckdaten zum Gründungszuschuss und welche Unterlagen explizit vorgelegt werden müssen.
Im November diesen Jahres tritt die neue Rechtsform: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Kraft. Danach können Existenzgründer und Unternehmer mit einem nur sehr geringem Startkapital eine Kapitalgesellschaft gründen. Der Vorteil für den Gründer einer Unternehmergesellschaft ist die Haftungsbeschränkung. Der Unternehmer haftet nämlich nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Kapital der Gesellschaft; er muss aber nicht wie früher vorgesehen eine Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro aufbringen.
Die Reform des GmbHGesetzes sieht eine Mustersatzung bei Standardgründungen für die Unternehmergesellschaft vor. Bei Verwendung der Mustersatzung ist eine notarielle Beurkundung dieser nicht mehr erforderlich. Demnach fallen nur noch die Gebühren für die Beurkundung der Gesellschafterverträge an. Aber auch diese Kosten halten sich bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in einem sehr kleinem Rahmen, da die Stammeinlage gering ist.
Auch hat die Reform für eine Bechleunigung des Eintragungsverfahrens beim Handelsregister durch die Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gesorgt. Um den Gläubigerschutz zu wahren, muss bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ein Viertel des Jahresgewinns angespart werden. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Danach hat der Unternehmer die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umzuwandeln.