Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Geschäftskonto

Dienstag, 23. September 2008 von JG

Die Entscheidung für ein Geschäftskonto sollte auch in Anbetracht der etwas höheren Kosten jedem Existenzgründer leicht fallen. Nicht nur die Tatsache, dass man sich mit einem Geschäftskonto eine strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Geldbewegungen und damit übersichtliche Kontoauszüge sichert, die die Buchführung begünstigen, sondern auch der ständige Überblick über den tatsächlichen Kontostand des Unternehmers sind Argumente für ein Geschäftskonto. Zudem kann mit der Wahl eines guten Bankinstituts mit zum Unternehmen passenden Geschäftskonto-Angeboten eine Kostenminimierung für das Businesskonto erreicht werden.

Ein Geschäftskonto kann auf den ersten Blick günstig erscheinen, bei näherem Hinsehen aber versteckte Kosten enthalten. Darum sollte man die Angebote für ein Geschäftskonto genau studieren und sich vorab schon überlegen, welche Ansprüche an das Geschäftskonto gestellt werden. Ist eine engere Auswahl getroffen worden, ist es vorteilhaft sich das Bankinstitut und die Angestellten persönlich kennenzulernen, bevor man seine endgültige Entscheidung für ein Geschäftskonto trifft.

Buchführung

Dienstag, 23. September 2008 von JG

Die Buchführung ist enorm wichtig, um die finanziellen Angelegenheiten seines Unternehmens nicht aus den Augen zu verlieren. Existenzgründer müssen zur Sicherung ihres Erfolges von Anfang an dafür sorgen, dass eine vollständige und korrekte Buchführung vorgenommen wird. Natürlich ist die Buchführung auch gesetzlich vorgeschrieben, weil aus den Daten der Buchführung die steuerlichen Abzüge errechnet werden. In erster Linie dient sie aber der Kontrolle und der Übersicht.

Das Mahnwesen beruht auf der Buchführung, aber auch Statistiken und Analysen werden aus der Buchführung gebildet und sind die Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. So können Unternehmer unter anderem anhand der Daten der Buchführung beispielsweise rechtzeitig auf Veränderungen des Marktes reagieren, die sich auch in der Buchführung abzeichnen. Die Buchführung sollte deswegen bestenfalls an einen Steuerberater abgegeben werden. Dadurch erhält man eine vernünftig geführte Buchführung.

GmbH Gesetz

Donnerstag, 18. September 2008 von JG

Mit dem Beschluss im deutschen Bundestag zum Modernisierungsgesetz ( MoMiG ) sind einige Veränderungen für das GmbH Gesetz festgelegt worden. Ziel der Neuerungen im GmbH Gesetz sind insbesondere die Erleichterung der Unternehmensgründungen in Deutschland. Bisher war der deutsche Standort durch seinen großen bürokratischen Hürden nicht mehr attraktiv genug. Viele Unternehmen haben sich daher für die Form der englischen Limited entschieden.

Mit der Verankerung der Mini GmbH im neuen GmbH Gesetz sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der britischen Limited ausgeglichen werden uns die Unternehmensgründung einfacher und unkomplizierter gestaltet werden. So sieht das GmbH Gesetz künftig keine Mindeststammeinlage für die Mini GmbH vor. Zudem beinhaltet das GmbH Gesetz Musterprotokolle, die bei Standardgründungen verwendet werden können.

Neben der Einführung der Unternehmergesellschaft ins GmbH Gesetz werden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen geschaffen, die künftig vor allem den Gläubiger im Insolvenzfall besser schützen und eine Rechtsverfolgung erleichtern sollen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Zumindest sieht das GmbH Gesetz jetzt eine Pflicht zur Eintragung einer deutscher Geschäftsanschrift vor.

GmbH Reform

Donnerstag, 11. September 2008 von JG

Im November 2008 kann die neue Unternehmergesellschaft gegründet werden, die im Zuge des Modernisierungsgesetzes zum GmbH Recht ( Momig ) eingeführt wurde. Die Bundesregierung tüftelt schon lange an einer GmbH Reform mit dem Ziel die Wettbewerbsnachteile der deutschen GmbH gegenüber der englischen Limited auszugleichen und damit die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Die GmbH Reform will mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine Erleichterung der Unternehmensgründung erreichen und die Gründungskosten erheblich senken.

Eine besonderer Schwerpunkt der GmbH Reform ist die Bekämpfung des Missbrauchs. Gerade im Insolvenzfall haben viele Gläubiger aufgrund zahlreicher Missbräuche bisher ihre Forderungen nicht eintreiben können. Um die Gläubigerstellung zu stärken ist mit der GmbH Reform im GmbH Gesetz festgelegt, dass zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Auch verpflichtet die GmbH Reform die Gesellschafter im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition wurden erweitert, um kriminelle Energien schon im kein ersticken zu können. Die Bundesregierung hat mit der GmbH Reform und mit der Einführung der Mini GmbH die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft aufgegriffen, die circa 2010 eingeführt werden soll und die einige internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung ablösen wird.

Gründungszuschuss - Gründernews

Dienstag, 09. September 2008 von JG

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Arbeitslosengeld I Empfänger, die in die Selbstständigkeit gehen möchten. Hierfür muss man beim Antrag auf Gründungszuschuss konkret seine Pläne in einem Businessplan darstellen. Zusätzlich muss der Businessplan für den Gründungszuschuss-Antrag mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ausgestattet sein.

Dies birgt auch für den Antragsteller des Gründungszuschuss, dass er ein gutes Konzept in den Händen hält, das keine bösen Tücken enthält. Der Gründungszuschuss ist ein Zwei-Phasen-Modell und auf Phase eins hat man als Alg I Empfänger einen gesetzlichen Anspruch im Gegensatz zur Phase zwei, die eine Ermessensleistung darstellt.

Die Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf das bezogene Alg I plus pauschalen 300 Euro monatlich für neun Monate. Phase zwei des Gründungszuschuss, die extra beantragt werden muss, sind dann nur noch 300 Euro monatlich für sechs Monate.

Selbstständigkeit

Mittwoch, 03. September 2008 von JG

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein einschneidendes Erlebnis für den oder die Gründer. Schon die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit ist mit vielen Überlegungen, Recherchen, Planungen und auch mit Amtswegen verbunden, die bewältigt werden müssen. Zudem stellt die Konzepterstellung für die Selbstständigkeit einen hohen Zeitfaktor dar, es müssen Finanzierungspläne aufgestellt und natürlich auch Gelder generiert werden. Dennoch muss niemand den Weg in die Selbstständigkeit völlig allein und ohne Hilfe bewältigen.

Abgesehen von Familienmitgliedern, Kollegen und Freunden kann man sich für die Selbstständigkeit beziehungsweise den Weg dorthin Hilfe von Fachleuten nehmen. Von den Erfahrungen von beispielsweise unabhängigen Unternehmensberatern profitiert man für die eigene Selbstständigkeit und erhält eine wertvolle Stütze. Im übrigen gelten die Ausgaben für solche Fachleute als Absetzungsfähig, da man sie in die Selbstständigkeit investiert.

 

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