Die Ein Euro GmbH zielt auf Unternehmensgründungen von kleinerer und mittlerer Größe und soll ab dem 01.11.08 als Unternehmergesellschaft mit dem MoMiG eingeführt werden. Neu an der Rechtsform der Ein Euro GmbH ist, dass ab einem Kapital von 1 Euro die Gründung einer Ein Euro GmbH vorgenommen werden kann. Auch weil durch das MoMIG eine Mustersatzung für die Ein Euro GmbH vorgesehn ist, soll die Formalitäten für eine Existenzgründung erleichtert werden. Damit bildet die Ein Euro GmbH eine Alternative zur britischen Limited und könnte so dazu beitragen, die Abwanderungszahlen deutscher Unternehmer zu minimieren.
Da der Ein Euro GmbH jedoch eine Kapitalausstattung fehlt, müssen 25 % des jährlichen Übrschusses solang gespart werden, bis eine Mindesteinlage i.H.v. 25.000 Euro erreicht ist. Danach könnte die Ein Euro GmbH in eine „große“ GmbH umgeformt werden. Mit der Ein Euro GmbH könnten ebenso Fördermittel wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei den Arbeitsämtern beantragt werden, was zur Folge hat, dass auch bei der Gründung der Ein Euro GmbH ein Businessplan sowie eine fachkundige Stellungsnahme angefertigt werden müssen.
Mit der Ein Euro GmbH kann der Unternehmer seine Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft besschränken. Mit der Gründung der Ein Euro GmbH haftet der Unternehmer nur bei vorsätzlichem Handeln mit seinem privatem Vermögen. Die Ein Euro GmbH eröffnet Existenzgründern deshalb eine günstige und flexible Möglichkeit der Gründung eines Unternehmens.
Wer die Gründung einer 1 Euro GmbH plant, entscheidet sich für eine neue, einfache und günstige Unternehmensform, die außerdem noch die positive Komponete der Haftungsbeschränkung auf das Firmenkapital beinhaltet. Sie stellt die deutsche Alternative zur Limited dar. Zum Gründungszeitpunkt ist bereits ein Stammkapital von einem Euro ausreichend. Die Verwendung der Mustersatzung für die 1-Euro GmbH kann die Notarkosten in Grenzen halten. Jedoch ist sie eher für Standardgründungen zu empfehlen.
Nach dem neuen GmbH Gesetz, muss zwar - aufgrund des fehlenden Stammkapitales - bis zum Erreichen der 25.000 € Schwelle, ein Viertel des Jahresgewinnes angespart werden, um dem Gläubigerschutz gerecht zu werden. Die anzusparenten Gewinne können dann also vorerst nicht für eventuelle Investitionen verwendet werden, dies sollte vor Gründung einer 1 Euro GmbH dringend beachtet werden. Allerdings kann die 1-Euro GmbH nach Erreichen der 25.000 € Marke dann auch in eine klassische GmbH umgewandelt werden.
Die 1-Euro GmbH stellt damit eine besonders interessante Rechtsform, nicht nur für Existenzgründer, dar. Auch bestehende Unternehmen, die früher gezwungen waren in der Rechtsform der Limited zu gründen, wenn sie nur eine geringe Stammeinlage leisten wollten, könnten von einer Umwandlung in die 1-Euro GmbH provitieren. Der gute Ruf der GmbH bleibt und im internationalen Wettbewerb kann die 1-Euro GmbH trotzdem mithalten. Die Idee der in einigen Jahren als Europäische Privatgesellschaft (EPG) geplanten, einheitlichen eurpäischen Rechtform wird von der 1-Euro GmbH vorweggenommen.
Die Geschäftsidee ist der Grundgedanke bzw. die Idee eines Unternehmensgründers, wie und mit welchem Inhalt das eigene Unternehmen aufgebaut werden soll. Sie dient als Grundlage für alle weiteren Schritte der Existenzgründung. Geschäftsideen mit Ausrichtung auf einem Kundennutzen sind von Vorteil, sprich welchen Vorteil hat der Kunde von dem Produkt oder der Dienstleistung, wenn sie auf dem Markt angeboten wird.
Gleichzeitig sollte aber auch die Finanzierbarkeit und die Umsetzung einer Geschäftsidee realisierbar sein. Zudem sollte der Existenzgründer die Markt- und Wettbewerbssituation seiner Geschäftsidee analysieren. Neue, erfolgreiche Geschäftsideen wirken sich meist auch sehr positiv auf den entsprechenden Markt aus und sind ein ausschlaggebendes Kriterium des Wirtschaftswachstums. Ebenso das Innovationspotential, welches bei einer Geschäftsidee in Betracht gezogen werden sollte, denn immer wieder zeigt der Markt, dass innovative Geschäftsideen erfolgreich sind und zu wirtschaftlichem Erfolg führen und zukunftweisend sind.
Eine Geschäftsidee sollte ausreichend sicher und änderungsfähig bleiben. Dazu sollten die einzelnen Schritte, um die Geschäftsidee marktfähig zu machen, gewissenhaft dokumentiert werden. Bei der Auswahl der Geschäftsidee darf nicht vergessen werden, dass viele an der Umsetzung scheitern. Grundsätzlich sollte die Geschäftsidee von Kreativität in Hinblick auf erfolgsversprechende, betriebswirtschaftliche Aspekte bestimmt sein.
Existenzgründung bezeichnet die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb. Die Existenzgründung erfolgt formal durch die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei freien Berufen durch Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Später können weitere Formalitäten auf den Existenzgründer zukommen, wie etwa die Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden.
Für eine Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee maßgeblich. Zudem ist es substanziell einen Businessplan zu erstellen, da dieser bei fast jeder Existenzgründung für Zuschüsse (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld), für eine Finanzierung (Förder- oder Bankdarlehen) oder für andere Finanzierungsmöglichkeiten der Existenzgründung durch Venture Capital oder einen Business Angel notwendig ist. Ferner ist die Wahl der richtige Rechtsform relevant. Der Existenzgründer kann sich dabei zwischen einem freiberuflichen oder gewerblichen Einzelunternehmen, einer GbR, einer GmbH, einer Mini GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft) oder einer Limited entscheiden.
Ferner sollte man bei einer Existenzgründung im Haupterwerb die Eröffnung eines Geschäftskontos in Erwägung ziehen, da dies die Trennung von privaten und betrieblichen Einnahmen und Ausgaben transparenter macht und somit die vor allem in den ersten Monaten der Selbständigkeit so bedeutsame Buchführung erleichtert. Mit dem Thema Buchführung sollte sich der Selbständige schon vor der Existenzgründung intensiv beschäftigen, da die meisten Existenzgründer im ersten Jahr und im Folgejahr nach Existenzgründung eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen müssen.
Mit der Mini GmbH kommt ab dem 01.11.2008 eine neue Gesellschaftsform, ähnlich der englischen Limited, an den deutschen Markt. Die Gründung erfordert ein Stammkapital in Höhe von einem Euro und verfügt auch sonst über wesentlich erleichternde Gründungsmodalitäten als bei der klassischen GmbH. Die Mini GmbH ermöglicht es den Gründern auch weiterhin ihre Haftung nur auf das Gesellschaftervermögen zu beschränken.
Bei Gründung einer Mini GmbH sind folgende Unterlagen notwendig: der Gesellschaftsvertrag, die Handelsregisteranmeldung, die Bestellung eines Geschäftsführers sowie eine Liste aller Gesellschafter, ein Businessplan und eine dazugehörige fachkundige Stellungnahme. Das beantragen von Fördergeldern bei der Arbeitsagentur oder die Eröffnung eines Geschäftskontos können bei der Mini GmbH ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals sind die Gesellschafter einer Mini GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ein Viertel ihres Jahresgewinnes anzusparen. Wenn die Mini GmbH die Summe der Mindesteinlage für die klassische GmbH erreicht hat, besteht die Möglichkeit der Umwandlung. Damit können Gründer in Deutschland zukünftig auch ohne Stammkapital sich in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft selbständig machen.
Das Einstiegsgeld kann beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II empfängt und eine Selbstständigkeit gründen möchte. Die Selbstständigkeit muss allerdings einen hauptberuflichen Charakter vorweisen. Im Normalfall dauert die Förderung mit dem Einstiegsgeld zwölf Monate, gelegentlich wird die Bezugsdauer des Einstiegsgeld auf 24 Monate ausgeweitet.
Ob Einstiegsgeld bezahlt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner in der ARGE oder im Jobcenter. Hierzu wird geprüft, ob die angestrebte Selbstständigkeit der beruflichen Eingliederung dient. Als Überzeugungsmittel sollten Antragsteller einen stichhaltigen Businessplan einreichen, der ohnehin angefordert werden wird.
Die Höhe des Einstiegsgelds ermittelt der Sachbearbeiter anhand der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe des Haushalts des Antragsstellers, also wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben. Sozialversicherungen und Mietzuschüsse werden beim Bezug von Einstiegsgeld normalerweise weiterhin vom Amt geleistet, bis das Einstiegsgeld eingestellt wird.