Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Der Existenzgründerzuschuss

Mittwoch, 28. Januar 2009 von JG

Spricht ein Arg1 Empfänger von einer Förderung für die Selbstständigkeit meint er damit den Existenzgründerzuschuss. Um die Voraussetzungen für den Zuschuss zu erfüllen muss der Gründer kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist in Kauf nehmen. Für diesen Zuschuss muss der Gründer einen Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur stellen und noch mindestens 90 Tage Alg1 beziehen.

Der Antrag muss vom Existenzgründer gut geordnet und vollständig sein, der Businessplan darf zum Beispiel nicht fehlen. Was versteht man unter einem Businessplan? Der sogenannte Geschäftsplan (Businessplan) ist für Neugründer ein Muss denn ohne dieses Konzept wird es nicht zur Firma kommen. Der Businessplan beinhaltet die Geschäftsidee, die Unternehmensform (Mini GmbH, GbR, GmbH) den Firmennamen und das Logo und noch weitere Dinge und Kalkulationsbeispiele. Bei dem Existenzgründerzuschuss gibt es zwei Phasen-Modelle, in Phase 1 bekommt der Gründer seinen Alg1 Satz + eine Förderung.

In der Phase 2 steht dem Neugründer nur der Gründungszuschuss zur Verfügung (nach Beantragung von Phase 2).Die Höhe des Gründerzuschusses bezieht sich auf das bezogene Alg1 plus pauschale 300 Euro monatlich, die Dauer der Förderung liegt bei 9 Monaten. Nach den 9 Monaten kann der Gründer Phase 2 extra beantragen und somit für 6 Monate die Beihilfe von 300 Euro nutzbringend einplanen.

Businessplan Muster - Eine praktische Hilfe

Freitag, 09. Januar 2009 von JG

Mit einem Businessplan Muster erleichtert man sich die Erstellung vom Businessplan. Zwar ersetzt ein Businessplan Muster oder eine Businessplan Vorlage nicht den eigenen Businessplan, aber dafür gibt ein Businessplan Muster wichtige Hilfen bei der Erstellung vom eigenen, persönlichen Businessplan. Den Businessplan benötigt man bei der Existenzgründung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ämter und Banken. Bei der Beantragung vom Gründungszuschuss aber auch wenn man ein Darlehen für die Existenzgründung braucht, wird man von der Agentur für Arbeit oder von der eigenen Hausbank darauf angesprochen. Die Ämter werfen einen Blick in den Businessplan, um zu sehen wie vielversprechend das Konzept ist.

Natürlich können Banken nicht 100 Prozent feststellen ob eine Geschäftsidee erfolgreich sein wird. Doch der Businessplan ist auch für den Gründer selbst sehr hilfreich. Erstellt man einen Businessplan, so bemerkt man häufig noch Tücken am Vorhaben. Der Businessplan ist also eine Gedankenstütze für sich selbst und man verfeinert gleichzeitig nochmal sein Konzept.

Grundsätzlich empfiehlt sich die Erstellung eines Businessplans also für jede Existenzgründung. Neben dem Businessplan sollte man aber noch mehr Faktoren und Arbeitsschritte beachten. Ist ein Steuerberater unbedingt notwendig? Nein nicht unbedingt, aber man spart sich mit einem Steuerberater sehr viel Arbeit und Zeit. Wenn man dem Finanzamt gegenüber einem Termin mal nicht nachkommt, kann hier auch finanzieller Schaden entstehen. Mit einem Steuerberater passiert dies im Normalfall nicht. Es ist also im Sinne des Gründers, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Viele weitere Informationen zur Existenzgründung etc. findet man auf diesen Seiten.

 

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