Der Begriff BWA steht für Betriebswirtschaftliche Auswertung und erfolgt in der Regel über Daten die der Finanzbuchhaltung zugrunde liegen. Über die Betriebswirtschaftliche Auswertung wird die Erlös- und Kostensituation wie auch die Schuld- und Vermögensverhältnisse des laufenden Finanzjahres offen gelegt. Die Informationen der BWA dienen zum einen dem Unternehmer selbst um seinen Unternehmenserfolg zu bestimmen und zum anderen etwaigen Fremdkapitalgebern zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität eines potentiellen Kreditnehmers.
Die BWA erfolgt über die Ermittlung bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen die im Vorfeld definiert und über die Daten der Buchhaltung gebildet werden. Die Anwendung der BWA zur monatlichen Auswertung des Buchhaltungsabschlusses ist bei mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. Die Durchführung der BWA ist im Rahmen der Finanzbuchhaltung nicht zwingend notwendig.
Kritisiert wird, dass die übliche BWA keine Aussagen zur kurzfristigen Erfolgsrechnung liefert. Informationen zum Liquiditätsstand und dessen Entwicklung, verschiedene Prognose-Daten wie bspw. zum Gewinn und diverse Bereichsergebnisse wie bspw. die Rentabilität einzelner Geschäftsbereiche werden in der BWA nicht abgebildet. Demzufolge sollten weitere Methoden des Finanzcontrollings zur Untersuchung des Betriebserfolgs im Hinblick auf die Erfüllung des Geschäftskonzepts zum Einsatz kommen.
Im folgenden werden die letzten veröffentlichten Beiträge zusammenfassend dargestellt. Mit der Abschreibung werden planmäßige und außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens betriebswirtschaftlich erfasst. Wie diese genau anzusetzten sind erfahren Leser des Beitrags zur Abschreibung. Das Amtsgericht stellt in Deutschland neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar. Welche Aufgaben im einzelnen vom Amtsgericht wahrgenommen werden erklärt unser Artikel. Die Realisierung von Gewinnen über die Nutzung von Preis- oder Kursunterschieden an geografisch verschiedenen Börsen und Märkten nennt man Arbitragegeschäft und wird im Artikel zur Arbitrage ausführlich vorgestellt. Welche Regelungen das Beanspruchungsprinzip begründet wurde im Juli erörtert. Die Berechnung des Betriebskapital bzw. des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt über die Aktivposten in der Bilanz und wird im Artikel “Das Betriebsvermögen” anschaulich dargestellt.
Das Betriebskapital stellt die Gesamtheit des Kapitals dar, welches zum Betriebszweck in erforderliche Anlagen, Gebäude, Grundstücke, Fuhrparks, Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe, Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten gebunden ist. Im Rahmen der Kostenrechnung erfolgen Berechnungen zu den Kapitalzinsen ausschließlich auf der Berechnungsgrundlage des Betriebskapitals. Fasst man den Begriff des Betriebskapitals enger, umfasst dieser lediglich das Umlaufvermögen wenn nicht sogar nur die liquiden Mittel.
Die Berechnung des Betriebskapital bzw. des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt über die Aktivposten in der Bilanz. Das Betriebskapital ergibt sich aus der Summe des betriebsnotwendigen Anlagevermögens und des Umlaufvermögens abzüglich des Abzugskapitals (Lieferantenkredite etc.). Das Betriebskapital ist die Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen eines Unternehmens. In der Regel ist die Zinsfreiheit von Abzugskapital nur optisch nicht faktisch gegeben. Aufgrund dessen sollte dieses in der Regel nicht abgezogen werden.
Das Betriebskapital kann entweder durch kurzfristige Kredite oder über langfristige Kredite in Form eines Bankdarlehns aufgebracht werden. Vor dem Hintergrund der Eigenkapitalquote und anderen Kennzahlen die die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens widerspiegeln ist bereits im Businessplan eine geeignete Finanzierungsstrategie für die Unternehmensgründung und danach festzulegen.
Nach dem Beanspruchungsprinzip können einem Bezugsobjekt diejenigen Kosten für Produktionsfaktoren zugeordnet werden, die es verursacht hat. Diese beinhalten als Vollkostenrechnung neben dem variablen Anteil auch einen Fixkostenanteil der Beschäftigungskosten der funktional dem Bezugsobjekt zugerechnet wird. Die Zurechnung von leerkosten kann nicht erfolgen. Bei der Verringerung der Produktion um eine Einheit sinken die Gesamtkosten nicht in Höhe der der Einheit zugerechneten Nutzkosten.
Anwendung findet das Beanspruchungsprinzip als grundlegendes Kostenzurechnungsprinzip in der Prozesskostenrechnung. Diese stellt ein Instrumentarium dar, welches die Gemeinkosten der indirekten Leistungsbereiche wie der Verwaltung, Marketing, Beschaffung und Vertrieb verursachungsgerecht verteilt.
Aufgrund der analogen Unterstellung eines proportionalen Zusammenhangs zwischen zurechenbaren Kosten im Sinne des Beanspruchungsprinzips und der Beschäftigung kann das Beanspruchungsprinzip als Erweiterung des Verursachungsprinzips verstanden werden. Die Prozesskostenrechnung analysiert die Gemeinkosten einer Unternehmergesellschaft kostenstellenübergreifend und verbessert damit die Gemeinkostenverteilung klassischer Systeme.
Die Realisierung von Gewinnen über die Nutzung von Preis- oder Kursunterschieden an geografisch verschiedenen Börsen und Märkten nennt man Arbitragegeschäft. Gegenstand von einem Arbitragegeschäft können Wertpapiere, Waren, Geldanlagen und Devisen sein. Im Rahmen des Arbitragegeschäfts wird am Ort der niedrigeren Preise bzw. Kurse gekauft und gleichzeitig am Ort der höheren Preise verkauft. Über die Durchführung von Arbitragegeschäften erfolgt je nach Transparenz der Märkte ein Ausgleich der Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen den geografisch getrennten Teilmärkten.
Dadurch wird eine einheitliche Preis- und Zinsfestlegung ermöglicht und Arbitragegeschäfte im Allgemeinen als positiv bewertet. Arbitragegeschäfte lassen sich nach der Art des gehandelten Gutes unterscheiden. Arbitragegeschäfte werden bei Wertpapieren Effektenarbitrage, bei Geldanalagen Zinsarbitrage und Devisenarbitrage bei Devisenwerten genannt.
Führt eine Bank Arbitragegeschäfte aus, ermöglichen diese Eigengeschäfte im Idealfall eine risikolose Ertragserzielung durch Ausnutzung von Marktunvollkommenheiten. Aufgrund der Tatsache, dass Arbitragegeschäfte im Allgemeinen bei hoher Marktransparenz durchgeführt werden, sind nur geringe Gewinnmargen für den Arbitrageur im Rahmen seiner Selbstständigkeit zu erzielen.
Das Amtsgericht stellt in Deutschland neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts erstreckt sich auf Verfahren im Zivil- und Strafrecht. Im Bereich des Mahnwesens ist das Amtsgericht als zentrales Mahngericht ausschließlich zuständig. Als Registergericht führt das Amtsgericht das Handelsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister und das Genossenschaftsregister. Das Grundbuchamt ist ein Teil des Amtsgerichts. Wurde bspw. im Rahmen einer Existenzgründung ein Einstiegsgeld gewährt und daraufhin ein Unternehmen gegründet, ist dieses in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht einzutragen.
Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 5000 Euro zuständig. Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert besteht im Bereich Mietrecht für Wohnraum, Kindschafts-, Unterhalts- und Familienangelegenheiten. Im Rahmen von Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen und Insolvenzverfahren tritt das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf. Als Nachlass- und Vollstreckungsgericht agiert das Amtsgericht ebenfalls. Für Staatshaftungsfälle entbehrt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts vollständig.
Sind im Strafrecht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren zu erwarten führt der Strafrichter beim Amtsgericht das Verfahren.
Mit der Abschreibung werden planmäßige und außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens betriebswirtschaftlich erfasst. Abschreibungen können planmäßig aufgrund von Alterung und Abnutzung und außerplanmäßig für Preisverfall oder Unfallschäden erfasst werden. Für die Abschreibung kommen verschiedene Abschreibungsmethoden unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben für eine Unternehmergesellschaft infrage.
Als Abschreibungsmethoden kommen die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die progressive Abschreibung und die leistungsbezogene Abschreibung in Frage.
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes gleichmäßig über die Dauer der Nutzung des abgeschrieben. Die degressive Abschreibung kennzeichnet sich durch die Festsetzung fallender Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Hingegen steigen bei der Progressiven Abschreibung die Abschreibungsbeträge.
Welche Abschreibungsmethode gewählt wird, ist von bilanzpolitischen Zielen abhängig. Im Allgemeinen sollte die Bilanz ein realistisches Bild des Unternehmens widerspiegeln. Steuerrechtliche Wahlmöglichkeiten erlauben es aber über die Wahl der Abschreibungsmethode den Wertansatz des Anlagevermögens in der Bilanz zu beeinflussen.