Mit der Abschreibung werden planmäßige und außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens betriebswirtschaftlich erfasst. Abschreibungen können planmäßig aufgrund von Alterung und Abnutzung und außerplanmäßig für Preisverfall oder Unfallschäden erfasst werden. Für die Abschreibung kommen verschiedene Abschreibungsmethoden unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben für eine Unternehmergesellschaft infrage.
Als Abschreibungsmethoden kommen die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die progressive Abschreibung und die leistungsbezogene Abschreibung in Frage.
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes gleichmäßig über die Dauer der Nutzung des abgeschrieben. Die degressive Abschreibung kennzeichnet sich durch die Festsetzung fallender Abschreibungsbeträge über die Laufzeit. Hingegen steigen bei der Progressiven Abschreibung die Abschreibungsbeträge.
Welche Abschreibungsmethode gewählt wird, ist von bilanzpolitischen Zielen abhängig. Im Allgemeinen sollte die Bilanz ein realistisches Bild des Unternehmens widerspiegeln. Steuerrechtliche Wahlmöglichkeiten erlauben es aber über die Wahl der Abschreibungsmethode den Wertansatz des Anlagevermögens in der Bilanz zu beeinflussen.
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