Das Einstiegsgeld kann beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II empfängt und eine Selbstständigkeit gründen möchte. Die Selbstständigkeit muss allerdings einen hauptberuflichen Charakter vorweisen. Im Normalfall dauert die Förderung mit dem Einstiegsgeld zwölf Monate, gelegentlich wird die Bezugsdauer des Einstiegsgeld auf 24 Monate ausgeweitet.
Ob Einstiegsgeld bezahlt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner in der ARGE oder im Jobcenter. Hierzu wird geprüft, ob die angestrebte Selbstständigkeit der beruflichen Eingliederung dient. Als Überzeugungsmittel sollten Antragsteller einen stichhaltigen Businessplan einreichen, der ohnehin angefordert werden wird.
Die Höhe des Einstiegsgelds ermittelt der Sachbearbeiter anhand der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe des Haushalts des Antragsstellers, also wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben. Sozialversicherungen und Mietzuschüsse werden beim Bezug von Einstiegsgeld normalerweise weiterhin vom Amt geleistet, bis das Einstiegsgeld eingestellt wird.
Das Einstiegsgeld ist Gründern vorbehalten, die ALG2 Empfänger sind und mit einem guten, aussichtsreichen Businessplan eine Selbstständigkeit anstreben. Dieser Zuschuss wird in der Regel nur gewährt, wenn der Gründer neben dem Businessplan auch ausreichende Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, wodurch er sich langfristig selbst finanzieren kann. Zu bemerken ist aber, dass man als ALG2 Empfänger in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Einstiegsgeld hat, es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung und der Fallmanger entscheidet eigenständig, ob das Einstiegsgeld gewährt wird.
Als Entscheidungshilfe für den Fallmanger muss man gemeinsam mit dem Antrag auf Einstiegsgeld den Businessplan mit einer fachkundigen Stellungnahme abgeben. Fachkundige Stellen für die Konzeptbeurteilung wären beispielsweise Kammern und Fachverbände. Das Einstiegsgeld wird in der Regel für sechs Monate bewilligt, theoretisch könnte man aber 24 Monate Einstiegsgeld beziehen, nach einem Jahr wird aber meist die Einstiegshilfe eingestellt.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Einstiegsgeld und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Wählt man den Weg der Selbstständigkeit, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, kann man staatlich mit dem Einstiegsgeld als ALG2-Empfänger gefördert werden. Voraussetzung für das Einstiegsgeld sind eine Selbstständigkeit, die hauptberuflich geführt wird, dass man zu Beginn der Existenzgründung noch hilfebedürftig ist und dass man durch die Geschäftsidee und den Businessplan für die Existenzgründung langfristig nicht mehr ALG2 beziehen wird. Die Entscheidung, ob Einstiegsgeld gewährt wird, obliegt dem Fallmanager, dem man den Antrag auf Einstiegsgeld, einen Businessplan und einen Lebenslauf vorlegen muss. Die Geschäftsidee und die Umsetzung müssen im Businessplan realistisch beschrieben sein, sodass der Fallmanager eine positive Prognose zum Gründungsvorhaben stellen wird, damit er das Einstiegsgeld bewilligt. Die Bezugsdauer erstreckt sich zwischen sechs und zwölf Monaten, in seltenen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. Ebenfalls wird das Einstiegsgeld gestrichen, wenn man Gewinne erzielt, die keine Hilfebedürftigkeit mehr zulassen.