Existenzgründung bezeichnet die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb. Die Existenzgründung erfolgt formal durch die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder bei freien Berufen durch Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Später können weitere Formalitäten auf den Existenzgründer zukommen, wie etwa die Pflichtmitgliedschaft in Kammern und Verbänden.
Für eine Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee maßgeblich. Zudem ist es substanziell einen Businessplan zu erstellen, da dieser bei fast jeder Existenzgründung für Zuschüsse (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld), für eine Finanzierung (Förder- oder Bankdarlehen) oder für andere Finanzierungsmöglichkeiten der Existenzgründung durch Venture Capital oder einen Business Angel notwendig ist. Ferner ist die Wahl der richtige Rechtsform relevant. Der Existenzgründer kann sich dabei zwischen einem freiberuflichen oder gewerblichen Einzelunternehmen, einer GbR, einer GmbH, einer Mini GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft) oder einer Limited entscheiden.
Ferner sollte man bei einer Existenzgründung im Haupterwerb die Eröffnung eines Geschäftskontos in Erwägung ziehen, da dies die Trennung von privaten und betrieblichen Einnahmen und Ausgaben transparenter macht und somit die vor allem in den ersten Monaten der Selbständigkeit so bedeutsame Buchführung erleichtert. Mit dem Thema Buchführung sollte sich der Selbständige schon vor der Existenzgründung intensiv beschäftigen, da die meisten Existenzgründer im ersten Jahr und im Folgejahr nach Existenzgründung eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen müssen.
Die Existenzgründung als Schmuckdesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Schmuckdesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Schmuckdesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Schmuckdesigner den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).
Weiterhin benötigt der Schmuckdesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Schmuckdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.