Spricht ein Arg1 Empfänger von einer Förderung für die Selbstständigkeit meint er damit den Existenzgründerzuschuss. Um die Voraussetzungen für den Zuschuss zu erfüllen muss der Gründer kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist in Kauf nehmen. Für diesen Zuschuss muss der Gründer einen Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur stellen und noch mindestens 90 Tage Alg1 beziehen.
Der Antrag muss vom Existenzgründer gut geordnet und vollständig sein, der Businessplan darf zum Beispiel nicht fehlen. Was versteht man unter einem Businessplan? Der sogenannte Geschäftsplan (Businessplan) ist für Neugründer ein Muss denn ohne dieses Konzept wird es nicht zur Firma kommen. Der Businessplan beinhaltet die Geschäftsidee, die Unternehmensform (Mini GmbH, GbR, GmbH) den Firmennamen und das Logo und noch weitere Dinge und Kalkulationsbeispiele. Bei dem Existenzgründerzuschuss gibt es zwei Phasen-Modelle, in Phase 1 bekommt der Gründer seinen Alg1 Satz + eine Förderung.
In der Phase 2 steht dem Neugründer nur der Gründungszuschuss zur Verfügung (nach Beantragung von Phase 2).Die Höhe des Gründerzuschusses bezieht sich auf das bezogene Alg1 plus pauschale 300 Euro monatlich, die Dauer der Förderung liegt bei 9 Monaten. Nach den 9 Monaten kann der Gründer Phase 2 extra beantragen und somit für 6 Monate die Beihilfe von 300 Euro nutzbringend einplanen.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Arbeitslosengeld I Empfänger, die in die Selbstständigkeit gehen möchten. Hierfür muss man beim Antrag auf Gründungszuschuss konkret seine Pläne in einem Businessplan darstellen. Zusätzlich muss der Businessplan für den Gründungszuschuss-Antrag mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ausgestattet sein.
Dies birgt auch für den Antragsteller des Gründungszuschuss, dass er ein gutes Konzept in den Händen hält, das keine bösen Tücken enthält. Der Gründungszuschuss ist ein Zwei-Phasen-Modell und auf Phase eins hat man als Alg I Empfänger einen gesetzlichen Anspruch im Gegensatz zur Phase zwei, die eine Ermessensleistung darstellt.
Die Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf das bezogene Alg I plus pauschalen 300 Euro monatlich für neun Monate. Phase zwei des Gründungszuschuss, die extra beantragt werden muss, sind dann nur noch 300 Euro monatlich für sechs Monate.
Der Gründungszuschuss wird unter anderem gezielt genutzt, um aus dem Angestelltenverhältnis heraus eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen. Dazu muss man kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist hinnehmen, aber man kann so den Gründungszuschuss beantragen, der nach der Sperrfrist gezahlt wird. Natürlich kann man bereits arbeitslos gemeldet sein, ALG1 beziehen und dann den Gründungszuschuss beantragen, wenn man noch mindestens 90 Tage ALG1 beziehen wird und weitere Voraussetzungen erfüllt.
Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung von Gründungszuschuss ist ein Businessplan mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Dazu muss man Qualifikationen vorweisen, die auf eine erfolgreiche Umsetzung des Businessplans schließen lassen. Möchte man Gründungszuschuss beantragen, sollte man sich vorab mit seinem Sachbearbeiter zusammensetzen und sich von ihm beraten lassen. So erfährt man alle wichtigen Eckdaten zum Gründungszuschuss und welche Unterlagen explizit vorgelegt werden müssen.