Wird für die verspätete Zahlung einer Gebühr, einer Steuer oder sonstigen Zahlung eine Gebühr verlangt, handelt es sich um einen Säumniszuschlag. Die Erhebung von dem Säumniszuschlag unterliegt teilweise einer Billigkeitsregelung, also der Möglichkeit von der Erhebung abzusehen.
Mit der Erhebung bzw. Androhung einer Erhebung im Falle eines Zahlungsverzugs soll der Zahlungspflichtige angehalten werden seinen Verpflichtungen termingerecht nachzukommen. Darüber hinaus soll mit der Erhebung die entstandenen Mehrkosten durch Mahn- und Überwachungsarbeiten gedeckt werden und eine Verzinsung des Forderungsbetrags erfolgen. Etwaige Säumniszuschläge sollte im Rahmen der Selbstständigkeit umgehend über das Geschäftskonto beglichen werden um weitere Kosten zu vermeiden.
Als rechtliche Grundlage zur Erhebung von dem Säumniszuschlag auf Verwaltungskosten gilt das Verwaltungsrecht. Die Höhe des Säumniszuschlags wird in der Regel mit einem Prozent der Verwaltungskosten je angefangenen Monat des Zahlungsverzugs angesetzt. Der Säumniszuschlag auf Beiträge wie beispielsweise zur Sozialversicherung muss gemäß § 24 SGB IV von den Sozialversicherungsträgern in Höhe von 1% Prozent des auf 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrags erhoben werden.
Die Rentabilität stellt eine Erfolgskennzahl dar, die den finanziellen Erfolg eines Unternehmens am eingesetzten Kapital misst. Die Rentabilität kann für verschiedene Gewinngrößen ermittelt werden um eine Beurteilung der Kapitalverzinsung periodenbezogen durchzuführen.
Über die Umsatzrentabilität wird der Anteil des Gewinns am Umsatz vor Steuerabzug gemessen um zu erfahren welcher Verdienst mit jeder umgesetzten Geldeinheit erzielt wurde. Ob und in welcher Form die Rentabilität als Kennzahl zur Messung des Erfolgs eines Unternehmens eingesetzt wird ist im Rahmen der Erstellung von einem Businessplan zu klären. Für Gründer kann die Verwendung einer Businessplan Vorlage Erleichterung bringen.
Darüber hinaus können im Rahmen der Erfolgsmessung die Eigenkapitalrentabilität, Fremdkapitalrentabilität und Gesamtkapitalrentabilität errechnet werden. Um die Gesamtkapitalrendite zu erhalten sind dem Gewinn die Fremdkapitalzinsen hinzuzurechnen. Die Ebitrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis von EBIT und Umsatzerlösen. Die Fremdkapitalrentabilität errechnet sich über das Verhältnis der Fremdkapitalzinsen zum Fremdkapital. Über die Berechnung der Rentabilität können verschiedene Unternehmen miteinander verglichen werden. Die Rentabilität kann ebenfalls über den Return on Investment als Maßstab berechnet werden.
Der Begriff der Progression findet unter anderem in der Steuerpolitik Anwendung. Als Progression wird das Ansteigen des effektiven Steuersatzes in Abhängigkeit zum versteuernden Einkommen bzw. Vermögen bezeichnet. Als Folge der Progression entsteht mit steigendem Einkommen eine überproportionale Steigerung der steuerlichen Belastung die prozentual anhand des Einkommens ermittelt wird.
Grund für die Nutzung der Steuerprogression stellt die vertretene Ansicht dar, das mit steigendem Einkommen ein abnehmender Grenznutzen vorliegt und dementsprechend dieses mehr für den Konsum von Luxus-Bedarf als für den lebensnotwendigen Bedarf Verwendung findet. Die steuerlichen Voraussetzungen sollten im Zuge der Erstellung von dem Businessplan Existenzgründer bei einer Existenzgründung beachtet werden.
Zu unterscheiden ist die indirekte, stufige und lineare Progression. Die indirekte Progression ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Grundfreibetrag und Grenzsteuersatz in Form des daraus resultierenden ansteigenden Durchschnittssteuersatzes. Dabei ist der Grenzsteuersatz selbst nicht der Progression unterworfen, sondern nur der Durchschnittssteuersatz. Als stufige Progression wird der einkommenssteuerabhängige Anstieg des effektiven Steuersatzes über die Anwendung von Stufengrenzsatztarifen verstanden. Dabei hat die Anzahl der gewählten Stufen einen Einfluss auf den Verlauf des Steuersatzes in Bezug auf die lineare Progression.
Ein Patent stellt ein gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen dar, welches im Rahmen eines Verteilungsverfahrens zu beantragen ist und den Inhaber berechtigt anderen die Benutzung dieser Erfindung zu verbieten. Das Schutzrecht aus einem Patent gilt gemäß §16 PatG, Art. 63 Abs. 1 EPÜ für 20 Jahre ab dem Anmeldetag. In besonderen Fällen kann durch ein ergänzendes Schutzzertifikat die Verlängerung der Patentzeit um maximal 5 Jahre erwirkt werden.
Das sogenannte Erteilungsverfahren für ein Patent dauert in der Regel zwischen zwei und zweieinhalb Jahre ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung bei Erfüllung aller formalen Anforderungen. Juristisch werden dem Inhaber von einem Patent ein Ausschließlichkeitsrecht gemäß § 9 PatG eingeräumt durch welches er andere von der Nutzung der Erfindung ausschließen kann. Über die Notwendigkeit ein Patent im Rahmen einer Existenzgründung anzumelden, sollte bei der Erstellung von einem Businessplan Existenzgründer mit bedacht werden.
Aus einem Erzeugnispatent ergibt sich das Recht, die Herstellung, das Anbieten, das in Verkehr bringen und den Gebrauch eines Erzeugnisses einem Dritten zu verbieten. Auch bestimmte Verfahren zur Herstellung von Erzeugnissen können über Verfahrenspatente geschützt werden. Neben dem Verfahren selbst werden auch Gegenstände die als Erzeugnisse des geschützten Verfahrens fungieren geschützt. Die Regelungen des §9 PatG werden in Bezug auf das Ausschließlichkeitsrecht um einen Unterlassungsanspruch gemäß § 139 Abs. 1 PatG erweitert.
Mit dem Nutzen wird in wirtschaftstheoretischem Bezug die Eignung eines Wirtschaftsgutes bezeichnet ein oder mehrere Bedürfnisse eines Konsumenten decken zu können. Die Intensität von dem Nutzen ist dabei abhängig von der Menge des konsumierten Gutes.
Entscheidend für die Wahl eines Gutes ist der Nutzen der mit der letzten verfügbaren Teilmenge des Gutes dem Wirtschaftssubjekt gestiftet werden kann. Dieser als Grenznutzen bezeichnete Nutzen nimmt mit dem Umfang des Konsums bzw. der Verfügbarkeit eines Gutes ab. Inwieweit ein neu entwickeltes Gut ausreichenden Nutzen stiften kann ist im Rahmen der Produktentwicklung und Zielgruppenanalyse bei der Erstellung von dem Businessplan Wettbewerb zu analysieren.
Der Nutzen den ein Wirtschaftsgut stiftet kann über Nutzenfunktionen, insbesondere bei ordinaler Nutzenmessung zwischen zwei Gütern als Indifferenzkurven dargestellt werden. Verschiedene Indifferenzkurven stellen dabei unterschiedliche Nutzenniveaus dar und werden in einem Diagramm dargestellt. Die höher gelegenen Indifferenzkurven repräsentieren dabei ein höheres Nutzenniveau. Die Messung von dem Nutzen kann sich im Falle dessen das er mit Marktpreisen bewertet werden kann relativ gut erfolgen.
Der Nutzen kann aufgrund dessen das er nur ordinal und nicht zahlenmäßig gemessen werden kann, als subjektive Größe interpretiert werden. Genutzt werden kann der Nutzen zur Erklärung des menschlichen Verhaltens und zur Bewertung von verschieden Alternativen von Wirtschaftsgütern.
Der Begriff Mittelstand umschreibt anhand quantitativer Kriterien Unternehmen aller Branchen, deren Größe bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Kriterien anhand deren die Zuordnung zum Mittelstand erfolgen kann stellen Jahresumsatz, Anzahl der Arbeitsplätze und die Bilanzsumme dar. Aufgrund branchenspezifischer Unterschiede ist es teilweise schwierig einheitliche Kriterien zur Größenbestimmung festzulegen.
Das Institut für Mittelstandforschung definiert Betriebe als Kleinunternehmen die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz unter 1 Million Euro ausweisen. Unternehmen werden demgegenüber dem Mittelstand zugeordnet, die maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz ausweisen. Planen Gründer ein Unternehmen zu gründen, welches dem Mittelstand zuzuordnen ist, stellt die Fremdfinanzierung ein entscheidendes Mittel zur Marktdurchdringung dar. Wie diese zu gestalten ist wird im Liquiditätsplan von dem Businessplan Bankfinanzierung geplant.
Unter qualitativen Gesichtspunkten werden Familienunternehmen anhand der Eigentumsverhältnisse, Leitung, Haftung und Risiko dem Mittelstand zugeordnet. Der Mittelstand weist durchschnittlich einen Eigenkapitalanteil von 15,1% der Bilanzsumme auf und die Fremdfinanzierung erfolgt zu 80% über Kredite. Im Vergleich zu Großunternehmen weist der Mittelstand eine deutlich geringere Eigenkapitalquote auf, die sich je nach Wirtschaftssektor teilweise erheblich unterscheiden.
Als Management wird in der Regel die Gesamtheit der Personen bezeichnet, die innerhalb eines Unternehmens Leitungsfunktionen in den Bereichen Planung, Organisation, Steuerung und Führung verantworten.
Ein Anwendungsgebiet von dem Management ist das Flugverkehrsmanagement, welches für die Überwachung und Steuerung des Luftraumes zuständig ist. Darüber hinaus können verschiedene Bereiche des Managements unterschieden werden. Die Planung stellt den Teil des Managements dar, in dem verschiedene Ziele, Mittel und Ergebnisse miteinander abgestimmt werden. Personen die Managementaufgaben umsetzen sollten Führungskompetenz und Managementkompetenz aufweisen. Die Fähigkeit zum Selbstmanagement sollte ein Mitarbeiter im Management darüber hinaus auch aufweisen. Die Schaffung und Strukturierung des Managements stellt eine essenzielle Notwendigkeit für die erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens dar. Über die Nutzung von einem Businessplan Tool kann ein Businessplan kostenlos mit Hilfestellung zur Definierung des Managements erstellt werden.
Im Rahmen des Zukunftsmanagements werden Vorbereitungen auf erwartete Risiken getroffen und im Rahmen des Zeitmanagements die bessere Nutzung der Zeitressourcen angestrebt. Jegliches geplantes Handeln auf Managementebene das die Erreichung der Unternehmensziele zum Ziel hat wird als strategisches Management verstanden. Der Begriff der Unternehmensführung beschreibt die Steuerung, Gestaltung und Überwachung eines Unternehmens.
Mit der Durchführung von dem Mahnverfahren ist es möglich die Durchsetzung von Geldforderungen in vereinfachter Form durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage zum Mahnverfahren stellt §§ 688 ff. ZPO dar und regelt die Voraussetzungen zur Eröffnung des Mahnverfahrens.
Um das Mahnverfahren eröffnen zu können müssen alle Gegenleistungen für die ausstehende Leistung im Sinne des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erbracht worden sein. Soll das Mahnverfahren für Forderungen aus Verbraucherdarlehnsverträgen eröffnet werden sind zusätzliche Voraussetzungen gemäß § 688 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 691 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfüllen. Gerade für Gründer die mit Ihrem Unternehmen noch nicht lange am Markt aktiv sind stellt das Mahnverfahren im Zuge der Umsetzung der Geschäftsaufgabe ein geeignetes Mittel zur Eintreibung der Forderungen dar.
Mit der Durchführung eines Mahnverfahrens ist es möglich eine ausstehende Schuld ohne Klageerhebung durchführen zu können. Der Ablauf des Verfahrens kann vollautomatisiert oder durch einen Rechtspfleger erfolgen. Demzufolge stellt das Mahnverfahren ein kostengünstiges und schnell abzuwickelndes Instrument dar. Kann der Schuldner trotz Mahnverfahren nicht zur Begleichung der Schuld bewegt werden, wird zum Ende des Verfahrens ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Ein Ladengeschäft ist dadurch charakterisiert, dass dieses als Räumlichkeit genutzt wird um Waren und Dienstleistungen zum gewerblichen Verkauf anzubieten. Ladengeschäfte können hinsichtlich ihres Service-Konzeptes in Ladengeschäfte mit Bedienung und Ladengeschäfte ohne oder nur teilweiser Bedienung unterschieden werden.
Eine Form der horizontalen Kooperation im Einzelhandel stellt das Konzept Ladengeschäft in Ladengeschäft dar, bei dem einem kleinen selbstständigen Handels- oder Dienstleistungsbetrieb Verkaufsfläche durch einen großflächigen Handelsbetrieb zur Verfügung gestellt wird. Ob und in welchem Rahmen Kooperationsstrategien durchgeführt werden sollen und wie die Gestaltung des Ladengeschäfts umzusetzen ist, stellen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Erstellung von dem Businessplan fachkundige Stelle zur erfolgreichen Umsetzung einer Geschäftsidee dar.
Erfolgt eine vertikale Kooperation werden Teilsortimente von Herstellern in die Verkaufsfläche von einem Ladengeschäft integriert wobei die Bewirtschaftung in der Regel durch den Hersteller selbst erfolgt.
Die Kostenartenrechnung stellt eine von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung dar und ist den anderen vorgelagert durchzuführen. Gegenstand der Kostenartenrechnung ist die Abgrenzung der Kosten von Aufwendungen und den Erträgen von Leistungen sowie die Erfassung und Gliederung der Kosten und Leistungen einer Rechnungsperiode.
Die Gliederung der Kostenarten kann nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren als betriebsbedingte Kosten in Personalkosten, Raumkosten, Kapitalkosten, Materialkosten, Dienstleistungskosten und kalkulatorische Kosten erfolgen. Grundlage zur Durchführung der Kostenartenrechnung ist die Buchführung unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Darüber hinaus ist im Rahmen der Kostenartenrechnung die Gliederung der Kosten nach betrieblichen Funktionen in Fertigungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Beschaffungs- bzw. Materialkosten möglich. Hinsichtlich der Art der Kostenerfassung können aufwandsgleiche und kalkulatorische Kosten unterschieden werden. Aufwandsgleiche Kosten stellen dabei Kosten dar, die in der Finanzbuchhaltung exakt gleichhohen Aufwand darstellen.
Erfolgt die Betrachtung der Kosten nach der Herkunft der Kostengüter können Primärkosten und Sekundärkosten unterschieden werden. Nach Zurechenbarkeit werden Einzelkosten und Gemeinkosten und nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen fixe und variable Kosten unterschieden.