Wer auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewartet hat, muss sich nun nur noch bis zum November 2008 gedulden. Denn dann soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vom Gesetzgeber eingeführt und verfügbar sein.
Die Regelungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besagen, dass sie mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Im Anschluss muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in das Stammkapital rücklegen, bis 25 000 Euro erreicht sind. Somit können die Jahresgewinne nicht voll ausgeschüttet werden.
Besonders leicht und günstig kann man sich die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit der Verwendung der vorgesehenen Mustersatzung gestalten. Wird mit der Mustersatzung gegründet brauchen beim Notar nur die Unterschriften der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Das bedeutet eine weitere Kostenersparnis für die Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die nach deutschem GmbH-Recht geregelt sein wird.
Eine lange erwartete Meldung erreichte Gründer im Juni 2008 in Bezug auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. In Verbindung mit dem MoMiG wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wahrscheinlich schon im November 2008 verfügbar sein, um ein Unternehmen vereinfacht und günstig mit Haftungsbeschränkung gründen zu können.
Als Alternative zur GmbH wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vor allem für den Mittelstand eine gute Lösung sein. Besonders das mitzubringende Stammkapital von nur einem Euro ermöglicht verstärkt Gründungen, die bisher häufig mit ausländischen Rechtsformen wie der Limited vollzogen wurden. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wir in einem Gründungs-Set auch einen Mustergesellschaftsvertrag erhalten, mit dem standardisierte Gründungen von einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorgenommen werden können. Die Notarkosten sinken damit und in Verbindung mit dem geringen Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf ein Minimum. Hinzu kommt, dass ein beschleunigtes Eintragungsverfahren in das Handelsregister der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft für rund 100 Euro erledigt sein wird.
Die Rechtsform UG wird voraussichtlich ab November 2008 für Gründer nutzbar sein und künftig als Einstiegsvariante der GmbH zählen. Die UG muss mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgewiesen werden und sie ist in das GmbH-Recht eingebettet.
Eine UG kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden, allerdings ist auch ein höheres Stammkapital möglich. Wurde das Stammkapital der UG eingezahlt, dann kann sie sofort im Handelsregister eingetragen werden. Die UG darf dann anschließend aber nicht seine Gewinne komplett ausschütten, sondern muss ein Viertel aus dem Jahresüberschuss als Rücklage in das Stammkapital der UG einstellen, bis 25 000 Euro erreicht wurden. Sacheinlagen in das Stammkapital der UG sind nicht zulässig.
Eine Verwendung eines Musterprotokolls für die Gründung einer UG soll im Gründungs-Set zur UG vorhanden sein, das von einem Notar ausgefüllt werden muss, aber wesentlich günstiger sein wird.
Die Unternehmergesellschaft ist lange ersehnt und nun soll sie wahrscheinlich ab dem November 2008 für Existenzgründer zur Verfügung stehen. Die Unternehmergesellschaft soll eine moderne, kostengünstig zu gründende Rechtsform sein, die die Abwanderung von Unternehmen zu ausländischen Rechtsformen unterbinden soll. Außerdem hat die Unternehmergesellschaft die Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.
Die Unternehmergesellschaft kann zwar mit nur einem Euro gegründet werden, doch zum Schutz der Gläubiger muss das Stammkapital ausgebaut werden. Daher muss aus dem Jahresüberschuss der Unternehmergesellschaft ein Viertel in das Stammkapital übergehen, bis 25 000 Euro erreicht worden sind. Solange ist also ein Teil des Gewinns für die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft gebunden und kann nicht für Investitionen verwendet werden. Ein Mustergesellschaftsvertrag soll zudem die Gründung einer Unternehmergesellschaft vereinfachen und günstiger machen, weil die Notarkosten dadurch niedriger ausfallen werden.
Die Neuregelungen bieten dem zukünftigen Unternehmer bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft ganz neue Möglichkeiten. Mit der Reform über Neuerungen des GmbH-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Firmengründungen in der englischen Rechtsform der Limited (Ltd.), die vor allem von kleineren Betrieben genutzt wird.
Die neue Mini GmbH hat viele Vorteile gegenüber der englischen Limited. Für die Gründung einer solchen Ltd. ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings hat die Konstruktion auch einige Nachteile. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich offiziell in Großbritannien. Sowohl der Geschäftsabschluss und der Schriftverkehr mit den Behörden muss auf Englisch erfolgen. In Deutschland soll es mittlerweile bis zu 40 000 Limiteds geben.
Für Gründer wird es ab dem 01.09.2008 möglich sein, mit einer Einlage von mindestens einem Euro eine Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH) zu starten. Der Grund für die Einführung der neuen Gesellschaftform ist der Wettbewerbsdruck, der aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Auslandsgesellschaften und der Verbreitung der englischen Limited in Deutschland auf der GmbH lastet.
Die Unternehmergesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen und muss wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Bilanz erstellen und offenlegen. Zur Gründung kann eine Mustersatzung verwendet werden. Durch die Verwendung der Mustersatzung und den elektronischen Eintrag ins Handelsregister kann die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert werden. Die Unternehmergesellschaft muss das Wort “beschränkt” in der Unternehmensbezeichung führen.