Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Das Arbitragegeschäft

Die Realisierung von Gewinnen über die Nutzung von Preis- oder Kursunterschieden an geografisch verschiedenen Börsen und Märkten nennt man Arbitragegeschäft. Gegenstand von einem Arbitragegeschäft können Wertpapiere, Waren, Geldanlagen und Devisen sein. Im Rahmen des Arbitragegeschäfts wird am Ort der niedrigeren Preise bzw. Kurse gekauft und gleichzeitig am Ort der höheren Preise verkauft. Über die Durchführung von Arbitragegeschäften erfolgt je nach Transparenz der Märkte ein Ausgleich der Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen den geografisch getrennten Teilmärkten.

Dadurch wird eine einheitliche Preis- und Zinsfestlegung ermöglicht und Arbitragegeschäfte im Allgemeinen als positiv bewertet. Arbitragegeschäfte lassen sich nach der Art des gehandelten Gutes unterscheiden. Arbitragegeschäfte werden bei Wertpapieren Effektenarbitrage, bei Geldanalagen Zinsarbitrage und Devisenarbitrage bei Devisenwerten genannt.

Führt eine Bank Arbitragegeschäfte aus, ermöglichen diese Eigengeschäfte im Idealfall eine risikolose Ertragserzielung durch Ausnutzung von Marktunvollkommenheiten. Aufgrund der Tatsache, dass Arbitragegeschäfte im Allgemeinen bei hoher Marktransparenz durchgeführt werden, sind nur geringe Gewinnmargen für den Arbitrageur im Rahmen seiner Selbstständigkeit zu erzielen.

Dieser Beitrag wurde am Freitag, 16. Juli 2010 um 14:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Lexikon abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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