Der Denkmalschutz soll dem Erhalt der Kultur- und Naturdenkmäler dienen. Dabei ist im Rahmen des Denkmalschutzes darauf zu achten, dass Denkmäler dauerhaft unverfälscht und unbeschädigt erhalten bleiben um das Naturerbe zu sichern. Rechtlich ist der Denkmalschutz über das Denkmalrecht geregelt. Die zur Umsetzung des Denkmalschutzes notwendige Denkmalpflege stellt alle Arbeiten zur Er- und Unterhaltung von Naturdenkmälern dar.
Zweck des Denkmalschutzes ist es durch die Erhaltung der Denkmäler die Information über die Geschichte von Gesellschaften über die Erhaltung eines lebendigen Bildes der Baukunst vergangener Zeiten zu ermöglichen. Alle geschützten Denkmäler sind in einer Denkmalliste verzeichnet. Hinsichtlich der Kulturdenkmäler können Bau- und Bodendenkmäler, Gesamtanlagen, Sachgesamtheiten und Immobilen unterschieden werden. Staatlich erfolgt die Gewährleistung des Denkmalschutzes über Richtlinien, Auflagen, Rechtsvorschriften und diversen Förderprogrammen. Der Denkmalschutz ist auf Länderebene geregelt und stellt für die Länder eine originäre Aufgabe dar. Je nach Bundesland ist der Denkmalschutz einstufig, zweistufig oder dreistufig organisiert.
Um einen Anreiz zum Denkmalschutz zu schaffen wird für die Investition in Immobilien die denkmalgeschützt sind ein steuerlicher Anreiz geschaffen. Ob für ein Unternehmen die Investition in ein denkmalgeschütztes Objekt im Rahmen des Businessplans sinnvoll ist muss im jeweiligen Fall individuell entschieden werden.
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