Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Der Existenzgründerzuschuss

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Spricht ein Arg1 Empfänger von einer Förderung für die Selbstständigkeit meint er damit den Existenzgründerzuschuss. Um die Voraussetzungen für den Zuschuss zu erfüllen muss der Gründer kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist in Kauf nehmen. Für diesen Zuschuss muss der Gründer einen Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur stellen und noch mindestens 90 Tage Alg1 beziehen.

Der Antrag muss vom Existenzgründer gut geordnet und vollständig sein, der Businessplan darf zum Beispiel nicht fehlen. Was versteht man unter einem Businessplan? Der sogenannte Geschäftsplan (Businessplan) ist für Neugründer ein Muss denn ohne dieses Konzept wird es nicht zur Firma kommen. Der Businessplan beinhaltet die Geschäftsidee, die Unternehmensform (Mini GmbH, GbR, GmbH) den Firmennamen und das Logo und noch weitere Dinge und Kalkulationsbeispiele. Bei dem Existenzgründerzuschuss gibt es zwei Phasen-Modelle, in Phase 1 bekommt der Gründer seinen Alg1 Satz + eine Förderung.

In der Phase 2 steht dem Neugründer nur der Gründungszuschuss zur Verfügung (nach Beantragung von Phase 2).Die Höhe des Gründerzuschusses bezieht sich auf das bezogene Alg1 plus pauschale 300 Euro monatlich, die Dauer der Förderung liegt bei 9 Monaten. Nach den 9 Monaten kann der Gründer Phase 2 extra beantragen und somit für 6 Monate die Beihilfe von 300 Euro nutzbringend einplanen.

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 28. Januar 2009 um 13:48 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Gründungszuschuss abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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