Über die Gewährung eines Freibetrags wird ein bestimmter Geldbetrag von der Festsetzung der Steuer befreit. Übersteigt ein Betrag den Freibetrag wird die Differenz aus beiden Beträgen besteuert. Der Begriff der Freigrenze umschreibt im Gegensatz zum Freibetrag eine Grenze die bei Überschreitung eines Geldbetrags eine Besteuerung des gesamten Beitrags zur Folge hat.
Ziel der Gewährung eines Freibetrags ist unter anderem die Abmilderung der Steuerprogression und die Berücksichtigung von Lebensumständen mit einem hohen Aufkommen an Ausgaben. Freibeträge werden in Form des Kinderfreibetrags, Rabattfreibetrags, Sparerfreibetrags, Abfindungen und dem Ausbildungsfreibetrag gewährt. Im Rahmen der Gründung eines Unternehmens kann ein Businessplan kostenlos erstellt werden und über diesen die Wahrscheinlichkeit der Gewährung von Freibeträgen aufgrund eines hohen Investitionsaufkommens im Zuge der Existenzgründung geplant werden.
Ein Grundfreibetrag bis zu dem keine Einkommenssteuer erhoben wird, wird im Rahmen des Einkommenssteuertarifs gewährt. Auch hinsichtlich Sparbeträgen ist über den Sparer-Pauschbetrag eine Besteuerung von Kapitalerträgen erst ab einer Grenze von 801 Euro gem. § 20 Abs. 9 EStG geregelt.
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