Das Einstiegsgeld kann beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II empfängt und eine Selbstständigkeit gründen möchte. Die Selbstständigkeit muss allerdings einen hauptberuflichen Charakter vorweisen. Im Normalfall dauert die Förderung mit dem Einstiegsgeld zwölf Monate, gelegentlich wird die Bezugsdauer des Einstiegsgeld auf 24 Monate ausgeweitet.
Ob Einstiegsgeld bezahlt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner in der ARGE oder im Jobcenter. Hierzu wird geprüft, ob die angestrebte Selbstständigkeit der beruflichen Eingliederung dient. Als Überzeugungsmittel sollten Antragsteller einen stichhaltigen Businessplan einreichen, der ohnehin angefordert werden wird.
Die Höhe des Einstiegsgelds ermittelt der Sachbearbeiter anhand der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe des Haushalts des Antragsstellers, also wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben. Sozialversicherungen und Mietzuschüsse werden beim Bezug von Einstiegsgeld normalerweise weiterhin vom Amt geleistet, bis das Einstiegsgeld eingestellt wird.
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