Das Einstiegsgeld ist Gründern vorbehalten, die ALG2 Empfänger sind und mit einem guten, aussichtsreichen Businessplan eine Selbstständigkeit anstreben. Dieser Zuschuss wird in der Regel nur gewährt, wenn der Gründer neben dem Businessplan auch ausreichende Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, wodurch er sich langfristig selbst finanzieren kann. Zu bemerken ist aber, dass man als ALG2 Empfänger in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Einstiegsgeld hat, es handelt sich hierbei um eine Ermessensleistung und der Fallmanger entscheidet eigenständig, ob das Einstiegsgeld gewährt wird.
Als Entscheidungshilfe für den Fallmanger muss man gemeinsam mit dem Antrag auf Einstiegsgeld den Businessplan mit einer fachkundigen Stellungnahme abgeben. Fachkundige Stellen für die Konzeptbeurteilung wären beispielsweise Kammern und Fachverbände. Das Einstiegsgeld wird in der Regel für sechs Monate bewilligt, theoretisch könnte man aber 24 Monate Einstiegsgeld beziehen, nach einem Jahr wird aber meist die Einstiegshilfe eingestellt.
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