Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Einstiegsgeld

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Einstiegsgeld und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Wählt man den Weg der Selbstständigkeit, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, kann man staatlich mit dem Einstiegsgeld als ALG2-Empfänger gefördert werden. Voraussetzung für das Einstiegsgeld sind eine Selbstständigkeit, die hauptberuflich geführt wird, dass man zu Beginn der Existenzgründung noch hilfebedürftig ist und dass man durch die Geschäftsidee und den Businessplan für die Existenzgründung langfristig nicht mehr ALG2 beziehen wird. Die Entscheidung, ob Einstiegsgeld gewährt wird, obliegt dem Fallmanager, dem man den Antrag auf Einstiegsgeld, einen Businessplan und einen Lebenslauf vorlegen muss. Die Geschäftsidee und die Umsetzung müssen im Businessplan realistisch beschrieben sein, sodass der Fallmanager eine positive Prognose zum Gründungsvorhaben stellen wird, damit er das Einstiegsgeld bewilligt. Die Bezugsdauer erstreckt sich zwischen sechs und zwölf Monaten, in seltenen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. Ebenfalls wird das Einstiegsgeld gestrichen, wenn man Gewinne erzielt, die keine Hilfebedürftigkeit mehr zulassen.

Dieser Beitrag wurde am Samstag, 19. April 2008 um 14:39 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Einstiegsgeld abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

 – Die 1 Euro GmbH »

1 Kommentar »

  1. […] in der Bedarfsgemeinschaft leben. Sozialversicherungen und Mietzuschüsse werden beim Bezug von Einstiegsgeld normalerweise weiterhin vom Amt geleistet, bis das Einstiegsgeld eingestellt wird. Dieser […]

    Pingback: Einstiegsgeld - Arbeitslosengeld II | Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung – 07. Oktober 2008 @ 10:27

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