Mit der Einführung der Euro GmbH (oder auch 1 Euro GmbH) ab dem 1. September 2008 wird es für Parkettleger, die ihren Beruf selbständig ausüben möchten, möglich sein, mit einer Einlage von mindestens einem Euro ein Unternehmen zu gründen. Die auch als Unternehmergesellschaft bezeichnete Unternehmensform ist die existenzgründerfreundliche Variante der GmbH und soll als Alternative zu Limited auch die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland verhindern.
Ein weiter Vorteil für die Existenzgründung als Parkettleger in Form einer Unternehmergesellschaft liegt in dem beschleunigten und kostengünstigen Genehmigungsverfahren. Eine kostspielige Beurkundung der Satzung entfällt, lediglich die Unterschriften der Gesellschafter müssen beglaubigt werden.
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