Die Existenzgründung als Schmuckdesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Schmuckdesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Schmuckdesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Schmuckdesigner den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).
Weiterhin benötigt der Schmuckdesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Schmuckdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.
« Die 1 Euro GmbH – Businessplan für Lehrer »
Noch keine Kommentare.
You must be logged in to post a comment.