Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Existenzgründung als Schmuckdesigner

Die Existenzgründung als Schmuckdesigner ist eine freiberufliche Existenzgründung und somit muss sich der Schmuckdesigner auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Existenzgründer können als Schmuckdesigner Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Schmuckdesigner den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).

Weiterhin benötigt der Schmuckdesigner bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Schmuckdesigner sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

Dieser Beitrag wurde am Montag, 05. Mai 2008 um 17:07 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Existenzgründung abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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