Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

GmbH Gesetz

Mit dem Beschluss im deutschen Bundestag zum Modernisierungsgesetz ( MoMiG ) sind einige Veränderungen für das GmbH Gesetz festgelegt worden. Ziel der Neuerungen im GmbH Gesetz sind insbesondere die Erleichterung der Unternehmensgründungen in Deutschland. Bisher war der deutsche Standort durch seinen großen bürokratischen Hürden nicht mehr attraktiv genug. Viele Unternehmen haben sich daher für die Form der englischen Limited entschieden.

Mit der Verankerung der Mini GmbH im neuen GmbH Gesetz sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der britischen Limited ausgeglichen werden uns die Unternehmensgründung einfacher und unkomplizierter gestaltet werden. So sieht das GmbH Gesetz künftig keine Mindeststammeinlage für die Mini GmbH vor. Zudem beinhaltet das GmbH Gesetz Musterprotokolle, die bei Standardgründungen verwendet werden können.

Neben der Einführung der Unternehmergesellschaft ins GmbH Gesetz werden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen geschaffen, die künftig vor allem den Gläubiger im Insolvenzfall besser schützen und eine Rechtsverfolgung erleichtern sollen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Zumindest sieht das GmbH Gesetz jetzt eine Pflicht zur Eintragung einer deutscher Geschäftsanschrift vor.

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 18. September 2008 um 19:48 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Momig abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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