Im November 2008 kann die neue Unternehmergesellschaft gegründet werden, die im Zuge des Modernisierungsgesetzes zum GmbH Recht ( Momig ) eingeführt wurde. Die Bundesregierung tüftelt schon lange an einer GmbH Reform mit dem Ziel die Wettbewerbsnachteile der deutschen GmbH gegenüber der englischen Limited auszugleichen und damit die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Die GmbH Reform will mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine Erleichterung der Unternehmensgründung erreichen und die Gründungskosten erheblich senken.
Eine besonderer Schwerpunkt der GmbH Reform ist die Bekämpfung des Missbrauchs. Gerade im Insolvenzfall haben viele Gläubiger aufgrund zahlreicher Missbräuche bisher ihre Forderungen nicht eintreiben können. Um die Gläubigerstellung zu stärken ist mit der GmbH Reform im GmbH Gesetz festgelegt, dass zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Auch verpflichtet die GmbH Reform die Gesellschafter im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition wurden erweitert, um kriminelle Energien schon im kein ersticken zu können. Die Bundesregierung hat mit der GmbH Reform und mit der Einführung der Mini GmbH die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft aufgegriffen, die circa 2010 eingeführt werden soll und die einige internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung ablösen wird.
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hi…
super!…
Trackback: domainmaster – 01. Januar 2009 @ 22:57