Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Arbeitslosengeld I Empfänger, die in die Selbstständigkeit gehen möchten. Hierfür muss man beim Antrag auf Gründungszuschuss konkret seine Pläne in einem Businessplan darstellen. Zusätzlich muss der Businessplan für den Gründungszuschuss-Antrag mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ausgestattet sein.
Dies birgt auch für den Antragsteller des Gründungszuschuss, dass er ein gutes Konzept in den Händen hält, das keine bösen Tücken enthält. Der Gründungszuschuss ist ein Zwei-Phasen-Modell und auf Phase eins hat man als Alg I Empfänger einen gesetzlichen Anspruch im Gegensatz zur Phase zwei, die eine Ermessensleistung darstellt.
Die Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf das bezogene Alg I plus pauschalen 300 Euro monatlich für neun Monate. Phase zwei des Gründungszuschuss, die extra beantragt werden muss, sind dann nur noch 300 Euro monatlich für sechs Monate.
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