Der Gründungszuschuss wird unter anderem gezielt genutzt, um aus dem Angestelltenverhältnis heraus eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen. Dazu muss man kündigen, sich arbeitslos melden und die Sperrfrist hinnehmen, aber man kann so den Gründungszuschuss beantragen, der nach der Sperrfrist gezahlt wird. Natürlich kann man bereits arbeitslos gemeldet sein, ALG1 beziehen und dann den Gründungszuschuss beantragen, wenn man noch mindestens 90 Tage ALG1 beziehen wird und weitere Voraussetzungen erfüllt.
Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung von Gründungszuschuss ist ein Businessplan mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Dazu muss man Qualifikationen vorweisen, die auf eine erfolgreiche Umsetzung des Businessplans schließen lassen. Möchte man Gründungszuschuss beantragen, sollte man sich vorab mit seinem Sachbearbeiter zusammensetzen und sich von ihm beraten lassen. So erfährt man alle wichtigen Eckdaten zum Gründungszuschuss und welche Unterlagen explizit vorgelegt werden müssen.
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[…] Höhe des Gründungszuschuss beläuft sich auf das bezogene Alg I plus pauschalen 300 Euro monatlich für neun Monate. […]
Pingback: Gründungszuschuss - Gründernews | Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung – 09. September 2008 @ 13:25