Wer auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewartet hat, muss sich nun nur noch bis zum November 2008 gedulden. Denn dann soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vom Gesetzgeber eingeführt und verfügbar sein.
Die Regelungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besagen, dass sie mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Im Anschluss muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in das Stammkapital rücklegen, bis 25 000 Euro erreicht sind. Somit können die Jahresgewinne nicht voll ausgeschüttet werden.
Besonders leicht und günstig kann man sich die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit der Verwendung der vorgesehenen Mustersatzung gestalten. Wird mit der Mustersatzung gegründet brauchen beim Notar nur die Unterschriften der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Das bedeutet eine weitere Kostenersparnis für die Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die nach deutschem GmbH-Recht geregelt sein wird.
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