Mit der Mini GmbH kommt ab dem 01.11.2008 eine neue Gesellschaftsform, ähnlich der englischen Limited, an den deutschen Markt. Die Gründung erfordert ein Stammkapital in Höhe von einem Euro und verfügt auch sonst über wesentlich erleichternde Gründungsmodalitäten als bei der klassischen GmbH. Die Mini GmbH ermöglicht es den Gründern auch weiterhin ihre Haftung nur auf das Gesellschaftervermögen zu beschränken.
Bei Gründung einer Mini GmbH sind folgende Unterlagen notwendig: der Gesellschaftsvertrag, die Handelsregisteranmeldung, die Bestellung eines Geschäftsführers sowie eine Liste aller Gesellschafter, ein Businessplan und eine dazugehörige fachkundige Stellungnahme. Das beantragen von Fördergeldern bei der Arbeitsagentur oder die Eröffnung eines Geschäftskontos können bei der Mini GmbH ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals sind die Gesellschafter einer Mini GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ein Viertel ihres Jahresgewinnes anzusparen. Wenn die Mini GmbH die Summe der Mindesteinlage für die klassische GmbH erreicht hat, besteht die Möglichkeit der Umwandlung. Damit können Gründer in Deutschland zukünftig auch ohne Stammkapital sich in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft selbständig machen.
« Einstiegsgeld - Arbeitslosengeld II – Existenzgründung »
Noch keine Kommentare.
You must be logged in to post a comment.