Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Mini GmbH

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Mit der Mini GmbH kommt ab dem 01.11.2008 eine neue Gesellschaftsform, ähnlich der englischen Limited, an den deutschen Markt. Die Gründung erfordert ein Stammkapital in Höhe von einem Euro und verfügt auch sonst über wesentlich erleichternde Gründungsmodalitäten als bei der klassischen GmbH. Die Mini GmbH ermöglicht es den Gründern auch weiterhin ihre Haftung nur auf das Gesellschaftervermögen zu beschränken.

Bei Gründung einer Mini GmbH sind folgende Unterlagen notwendig: der Gesellschaftsvertrag, die Handelsregisteranmeldung, die Bestellung eines Geschäftsführers sowie eine Liste aller Gesellschafter, ein Businessplan und eine dazugehörige fachkundige Stellungnahme. Das beantragen von Fördergeldern bei der Arbeitsagentur oder die Eröffnung eines Geschäftskontos können bei der Mini GmbH ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Aufgrund des niedrigen Stammkapitals sind die Gesellschafter einer Mini GmbH gesetzlich dazu verpflichtet ein Viertel ihres Jahresgewinnes anzusparen. Wenn die Mini GmbH die Summe der Mindesteinlage für die klassische GmbH erreicht hat, besteht die Möglichkeit der Umwandlung. Damit können Gründer in Deutschland zukünftig auch ohne Stammkapital sich in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft selbständig machen.

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 07. Oktober 2008 um 11:44 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Mini GmbH abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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