Mit dem Nutzen wird in wirtschaftstheoretischem Bezug die Eignung eines Wirtschaftsgutes bezeichnet ein oder mehrere Bedürfnisse eines Konsumenten decken zu können. Die Intensität von dem Nutzen ist dabei abhängig von der Menge des konsumierten Gutes.
Entscheidend für die Wahl eines Gutes ist der Nutzen der mit der letzten verfügbaren Teilmenge des Gutes dem Wirtschaftssubjekt gestiftet werden kann. Dieser als Grenznutzen bezeichnete Nutzen nimmt mit dem Umfang des Konsums bzw. der Verfügbarkeit eines Gutes ab. Inwieweit ein neu entwickeltes Gut ausreichenden Nutzen stiften kann ist im Rahmen der Produktentwicklung und Zielgruppenanalyse bei der Erstellung von dem Businessplan Wettbewerb zu analysieren.
Der Nutzen den ein Wirtschaftsgut stiftet kann über Nutzenfunktionen, insbesondere bei ordinaler Nutzenmessung zwischen zwei Gütern als Indifferenzkurven dargestellt werden. Verschiedene Indifferenzkurven stellen dabei unterschiedliche Nutzenniveaus dar und werden in einem Diagramm dargestellt. Die höher gelegenen Indifferenzkurven repräsentieren dabei ein höheres Nutzenniveau. Die Messung von dem Nutzen kann sich im Falle dessen das er mit Marktpreisen bewertet werden kann relativ gut erfolgen.
Der Nutzen kann aufgrund dessen das er nur ordinal und nicht zahlenmäßig gemessen werden kann, als subjektive Größe interpretiert werden. Genutzt werden kann der Nutzen zur Erklärung des menschlichen Verhaltens und zur Bewertung von verschieden Alternativen von Wirtschaftsgütern.
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