Ein Ladengeschäft ist dadurch charakterisiert, dass dieses als Räumlichkeit genutzt wird um Waren und Dienstleistungen zum gewerblichen Verkauf anzubieten. Ladengeschäfte können hinsichtlich ihres Service-Konzeptes in Ladengeschäfte mit Bedienung und Ladengeschäfte ohne oder nur teilweiser Bedienung unterschieden werden.
Eine Form der horizontalen Kooperation im Einzelhandel stellt das Konzept Ladengeschäft in Ladengeschäft dar, bei dem einem kleinen selbstständigen Handels- oder Dienstleistungsbetrieb Verkaufsfläche durch einen großflächigen Handelsbetrieb zur Verfügung gestellt wird. Ob und in welchem Rahmen Kooperationsstrategien durchgeführt werden sollen und wie die Gestaltung des Ladengeschäfts umzusetzen ist, stellen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Erstellung von dem Businessplan fachkundige Stelle zur erfolgreichen Umsetzung einer Geschäftsidee dar.
Erfolgt eine vertikale Kooperation werden Teilsortimente von Herstellern in die Verkaufsfläche von einem Ladengeschäft integriert wobei die Bewirtschaftung in der Regel durch den Hersteller selbst erfolgt.
Die Kostenartenrechnung stellt eine von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung dar und ist den anderen vorgelagert durchzuführen. Gegenstand der Kostenartenrechnung ist die Abgrenzung der Kosten von Aufwendungen und den Erträgen von Leistungen sowie die Erfassung und Gliederung der Kosten und Leistungen einer Rechnungsperiode.
Die Gliederung der Kostenarten kann nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren als betriebsbedingte Kosten in Personalkosten, Raumkosten, Kapitalkosten, Materialkosten, Dienstleistungskosten und kalkulatorische Kosten erfolgen. Grundlage zur Durchführung der Kostenartenrechnung ist die Buchführung unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Darüber hinaus ist im Rahmen der Kostenartenrechnung die Gliederung der Kosten nach betrieblichen Funktionen in Fertigungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Beschaffungs- bzw. Materialkosten möglich. Hinsichtlich der Art der Kostenerfassung können aufwandsgleiche und kalkulatorische Kosten unterschieden werden. Aufwandsgleiche Kosten stellen dabei Kosten dar, die in der Finanzbuchhaltung exakt gleichhohen Aufwand darstellen.
Erfolgt die Betrachtung der Kosten nach der Herkunft der Kostengüter können Primärkosten und Sekundärkosten unterschieden werden. Nach Zurechenbarkeit werden Einzelkosten und Gemeinkosten und nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen fixe und variable Kosten unterschieden.
Die Abkürzung KGaA steht für Kommanditgesellschaft auf Aktien und stellt eine Rechtsform dar, die die Elemente der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft miteinander verbindet. Merkmal der KGaA ist es, dass diese eine Aktiengesellschaft darstellt, die anstelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter verfügt.
Als Kapitalgesellschaft mit den Merkmalen einer Personengesellschaft stellt die KGaA eine rechtsfähige juristische Person dar. Als Handelsgesellschaft ist die KGaA Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Beteiligt sind an einer KGaA persönlich haftende Gesellschafter, die als Komplementäre bezeichnet werden und Kommanditisten, deren Mitgliedschaftsrechte denen der Aktionäre einer Aktiengesellschaft entsprechen. Der Kommanditist stellt der Gesellschaft Grundkapital zur Verfügung und hat einen Anspruch auf die Gewinnausschüttung. Der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Kapitaleinlage für die Verbindlichkeiten der KGaA.
Das Gesamtkapital der KGaA setzt sich aus dem Grundkapital der Kommanditaktionäre und den Vermögenseinlagen der Komplementäre zusammen. Die Voraussetzungen zum Grundkapital im Rahmen der Gründung der KGaA entspricht den Regelungen für die Aktiengesellschaft.
Der Jahresabschluss ist von jedem Kaufmann zum Ende eines Geschäftsjahres gemäß dem Handelsrecht zu erstellen. Der Jahresabschluss umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Unternehmens eines Kaufmanns. Für Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss gem. § 264 HGB umfassender auszugestalten. Neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sind ein Anhang und ein Lagebericht beizufügen.
Alle anderen Gesellschaftsformen müssen im Rahmen von dem Jahresabschluss gemäß § 242 HGB nur eine Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz aus dem Rechnungswesen zu erstellen. Wie die Bilanz zu einem Jahresabschluss zu gliedern ist, ist in § 266 HGB geregelt. Für Nicht-Kapitalgesellschaften ist gesetzlich geregelt, dass diese bestimmte Posten nicht in der Bilanz auszuweisen haben.
Wie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss zu erstellen ist regelt § 275 HGB. Kapitalgesellschaften haben im Anhang zum Jahresabschluss die Endbestände der Bilanz in Form der Haftungsverhältnisse, bestehender Bürgschaften und Patronatserklärungen auszuweisen.
Alle Angaben im Lagebericht sind gemäß § 289 HGB durch die Geschäftsführung zu erstellen. Inhaltlich sind Angaben zum Stand und der Entwicklung der Aktivitäten der Forschung und Entwicklung, bestehender Betriebsstätten und etwaigen technischen Errungenschaften zu machen.
Das Image spiegelt den Gesamteindruck der von einer Mehrzahl an Personen gegenüber einem Meinungsgegenstand vertreten wird wieder. Im Rahmen der Imagepolitik werden von Unternehmen bewusst ein bestimmtes Image aufgebaut um Marketingziele positiv zu beeinflussen. Das Image ist ein dynamisches Konstrukt welches sich im Laufe der Zeit verändert.
Ein Image kann für das gesamte Unternehmen (Unternehmensimage) oder für bestimmte Produkte (Produktimage) aufgebaut werden. In wieweit das Image eines Unternehmens durch Marketingaktivitäten beeinflusst werden soll ist im Rahmen von einem Businessplan zu klären. Im Rahmen des Handelsmarketing wird die positive Beeinflussung von dem Image für die Sortimentsleistung angestrebt. Die wissenschaftlichen Ansätze des Marketings gehen davon aus, dass das Image einen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Konsumenten aufweist.
Im Zuge der Produkt- oder Unternehmenspositionierung wird das Image eingesetzt. Zur Wirkungskontrolle wird der Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad des Unternehmens bzw. Produktes herangezogen. Das Image kann in Abhängigkeit der Betrachtungsebene in Markenimage, Unternehmensimage, Produktgruppenimage und Standortimage unterteilt werden. Das Firmenimage und Gruppenimage ist insbesondere für die Handelsbetriebslehre von Interesse.
Unter Finanzcontrolling werden alle Steuerungsmaßnahmen verstanden, die der Steuerung, Koordinierung und Überwachung des Finanzbereichs im Rahmen seiner Verflechtungen zum Leistungsbereich und der Unternehmensführung dienen. Im dazugehörigen Beitrag werden die Aufgaben vom Finanzcontrolling dargestellt.
Über die Gewährung eines Freibetrags wird ein bestimmter Geldbetrag von der Festsetzung der Steuer befreit. Übersteigt ein Betrag den Freibetrag wird die Differenz aus beiden Beträgen besteuert. Welche Ziele mit der Gewährung verfolgt werden beleuchtet der Artikel zum Freibetrag in kompakter Form.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind gem. § 6 Abs. 2 EStG Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehören sowie beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind. Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten dürfen 410 Euro nicht übersteigen.
Das Gesundheitswesen stellt die Gesamtheit aller Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten bzw. Verletzungen dar, die von Personen, Einrichtungen und Institutionen, die bestimmten Prozessen und Regelungen unterliegen, ausgeführt werden.
Eheleute bzw. Lebenspartner können vertraglich die Gütertrennung vereinbaren um eine vollständige Trennung der Vermögensmassen nach der Trennung oder Scheidung, ohne Zugewinnausgleich zu ermöglichen.
Eheleute bzw. Lebenspartner können vertraglich die Gütertrennung vereinbaren um eine vollständige Trennung der Vermögensmassen nach der Trennung oder Scheidung, ohne Zugewinnausgleich zu ermöglichen. Wird die Gütertrennung angewendet, bleibt jeder Ehegatte oder Lebenspartner Alleineigentümer des vor und während des Zusammenlebens erworbenen Vermögens. Bei geltender Gütertrennung obliegt es den Beteiligten ob sie sich daran halten oder nicht.
Geregelt ist der Güterstand im deutschen Familienrecht in § 1414 BGB und in Form eines außerordentlichen subsidiären gesetzlichen Güterstandes gem. §§ 1388, 1414, 1449, 1470 BGB. Die vertragliche Vereinbarung der Gütertrennung bedarf gem. § 7 LPartG einer notariellen Beglaubigung.
Insbesondere Unternehmen sollten sich genaue Gedanken machen ob sie eine Gütertrennung zur Sicherung der Selbstständigkeit vereinbaren oder nicht. Um die Gütertrennung gegenüber Dritten wirksam zu machen muss diese diesem bekannt gegeben bzw. in das Güterrechtsregister eingetragen werden.
Praktisch angewendet wird eher die Zugewinngemeinschaft als die Gütertrennung bei Eheschließungen bzw. Partnerschaften in Deutschland. Wird vertraglich nichts zur Gütertrennung vereinbart gilt nach dem deutschen Familienrecht das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Die Entscheidung zur Gütertrennung hat ebenfalls einen Einfluss auf das Erbrecht bei dem Tod eines Ehegatten. Während bei der Zugewinngemeinschaft im Todesfall des Ehegatten eine pauschale Erhöhung der Erbquote gem. § 1931 Abs. 4 BGB erfolgt, entfällt diese bei Vereinbarung der Gütertrennung.
Das Gesundheitswesen stellt die Gesamtheit aller Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten bzw. Verletzungen dar, die von Personen, Einrichtungen und Institutionen, die bestimmten Prozessen und Regelungen unterliegen, ausgeführt werden.
Mit der Einrichtung von einem Gesundheitswesen verfolgt der Staat verschiedene Ziele. Zum einen soll die Chancengleichheit aller Einwohner eines Landes hinsichtlich des Zugangs zu Leistungen die die Gesundheit fördern, unabhängig von Status oder Einkommen garantiert werden. Ferner soll durch das Gesundheitswesen die Bezahlbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit von Gesundheitsleistungen garantiert werden. Das Gesundheitswesen stellt darüber hinaus eine Grundlage zu einer leistungsfähigen Behandlung im Sinne der Wirksamkeit und Schnelligkeit dar.
Hinsichtlich von einem Gesundheitswesen lassen sich verschiedene Finanzierungsmodelle in Form von 3 Klassen unterscheiden. Im Rahmen des nationalen Gesundheitsdienstes erfolgt die Finanzierung des Gesundheitswesens über Steuermittel. Das Sozialversicherungsmodell, welches auch in Deutschland angewendet wird, garantiert die Finanzierung über gesetzliche Pflichtversicherungen. Eine Finanzierung über freiwillige Krankenversicherungen beinhaltet das Privatversicherungsmodell.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind gem. § 6 Abs. 2 EStG Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehören sowie beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind. Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten dürfen 410 Euro nicht übersteigen. Etwaige Anschaffungspreisminderungen und Investitionsabzugsbeträge sind von den Anschaffungskosten abzuziehen. Der Ansatz der Anschaffungskosten zur Prüfung ob Geringwertigkeit vorliegt hat stets ohne Vorsteuer zu erfolgen.
Als geringwertige Wirtschaftsgüter können alle beweglichen Sachen, Tiere und Scheinbestandteile, nicht aber Gebäude und Grundstücke, gelten. Als abnutzbar gelten alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter die der wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen. Als selbstständig nutzbar gelten alle Wirtschaftsgüter die nicht nur mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, sondern für sich allein, nutzbar sind. Wie geringwertige Wirtschaftsgüter im Rahmen der Bilanzierung behandelt werden sollen, ist anhand der steuerlichen Zielstellung, die im Unternehmenskonzept begründet ist, zu entscheiden.
Ist die Geringwertigkeit eines Wirtschaftsgutes anhand der zugrundeliegenden Voraussetzungen als gegeben anzusehen, kann dieses im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG abgesetzt werden. Eine bilanzielle Aktivierung und betriebsgewöhnliche Abschreibung ist ebenfalls möglich. Wurde eine vollständige Abschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes im Jahr der Anschaffung realisiert, besteht keine Pflicht dieses in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.
Über die Gewährung eines Freibetrags wird ein bestimmter Geldbetrag von der Festsetzung der Steuer befreit. Übersteigt ein Betrag den Freibetrag wird die Differenz aus beiden Beträgen besteuert. Der Begriff der Freigrenze umschreibt im Gegensatz zum Freibetrag eine Grenze die bei Überschreitung eines Geldbetrags eine Besteuerung des gesamten Beitrags zur Folge hat.
Ziel der Gewährung eines Freibetrags ist unter anderem die Abmilderung der Steuerprogression und die Berücksichtigung von Lebensumständen mit einem hohen Aufkommen an Ausgaben. Freibeträge werden in Form des Kinderfreibetrags, Rabattfreibetrags, Sparerfreibetrags, Abfindungen und dem Ausbildungsfreibetrag gewährt. Im Rahmen der Gründung eines Unternehmens kann ein Businessplan kostenlos erstellt werden und über diesen die Wahrscheinlichkeit der Gewährung von Freibeträgen aufgrund eines hohen Investitionsaufkommens im Zuge der Existenzgründung geplant werden.
Ein Grundfreibetrag bis zu dem keine Einkommenssteuer erhoben wird, wird im Rahmen des Einkommenssteuertarifs gewährt. Auch hinsichtlich Sparbeträgen ist über den Sparer-Pauschbetrag eine Besteuerung von Kapitalerträgen erst ab einer Grenze von 801 Euro gem. § 20 Abs. 9 EStG geregelt.