Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung

Das Betriebskapital

Dienstag, 27. Juli 2010 von JG

Das Betriebskapital stellt die Gesamtheit des Kapitals dar, welches zum Betriebszweck in erforderliche Anlagen, Gebäude, Grundstücke, Fuhrparks, Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe, Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten gebunden ist. Im Rahmen der Kostenrechnung erfolgen Berechnungen zu den Kapitalzinsen ausschließlich auf der Berechnungsgrundlage des Betriebskapitals. Fasst man den Begriff des Betriebskapitals enger, umfasst dieser lediglich das Umlaufvermögen wenn nicht sogar nur die liquiden Mittel.

Die Berechnung des Betriebskapital bzw. des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt über die Aktivposten in der Bilanz. Das Betriebskapital ergibt sich aus der Summe des betriebsnotwendigen Anlagevermögens und des Umlaufvermögens abzüglich des Abzugskapitals (Lieferantenkredite etc.). Das Betriebskapital ist die Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen eines Unternehmens. In der Regel ist die Zinsfreiheit von Abzugskapital nur optisch nicht faktisch gegeben. Aufgrund dessen sollte dieses in der Regel nicht abgezogen werden.

Das Betriebskapital kann entweder durch kurzfristige Kredite  oder über langfristige Kredite in Form eines Bankdarlehns aufgebracht werden. Vor dem Hintergrund der Eigenkapitalquote und anderen Kennzahlen die die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens widerspiegeln ist bereits im Businessplan eine geeignete Finanzierungsstrategie für die Unternehmensgründung und danach festzulegen.

 

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