Der Begriff BWA steht für Betriebswirtschaftliche Auswertung und erfolgt in der Regel über Daten die der Finanzbuchhaltung zugrunde liegen. Über die Betriebswirtschaftliche Auswertung wird die Erlös- und Kostensituation wie auch die Schuld- und Vermögensverhältnisse des laufenden Finanzjahres offen gelegt. Die Informationen der BWA dienen zum einen dem Unternehmer selbst um seinen Unternehmenserfolg zu bestimmen und zum anderen etwaigen Fremdkapitalgebern zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität eines potentiellen Kreditnehmers.
Die BWA erfolgt über die Ermittlung bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen die im Vorfeld definiert und über die Daten der Buchhaltung gebildet werden. Die Anwendung der BWA zur monatlichen Auswertung des Buchhaltungsabschlusses ist bei mittelständischen Unternehmen weit verbreitet. Die Durchführung der BWA ist im Rahmen der Finanzbuchhaltung nicht zwingend notwendig.
Kritisiert wird, dass die übliche BWA keine Aussagen zur kurzfristigen Erfolgsrechnung liefert. Informationen zum Liquiditätsstand und dessen Entwicklung, verschiedene Prognose-Daten wie bspw. zum Gewinn und diverse Bereichsergebnisse wie bspw. die Rentabilität einzelner Geschäftsbereiche werden in der BWA nicht abgebildet. Demzufolge sollten weitere Methoden des Finanzcontrollings zur Untersuchung des Betriebserfolgs im Hinblick auf die Erfüllung des Geschäftskonzepts zum Einsatz kommen.