Im November 2008 kann die neue Unternehmergesellschaft gegründet werden, die im Zuge des Modernisierungsgesetzes zum GmbH Recht ( Momig ) eingeführt wurde. Die Bundesregierung tüftelt schon lange an einer GmbH Reform mit dem Ziel die Wettbewerbsnachteile der deutschen GmbH gegenüber der englischen Limited auszugleichen und damit die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Die GmbH Reform will mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine Erleichterung der Unternehmensgründung erreichen und die Gründungskosten erheblich senken.
Eine besonderer Schwerpunkt der GmbH Reform ist die Bekämpfung des Missbrauchs. Gerade im Insolvenzfall haben viele Gläubiger aufgrund zahlreicher Missbräuche bisher ihre Forderungen nicht eintreiben können. Um die Gläubigerstellung zu stärken ist mit der GmbH Reform im GmbH Gesetz festgelegt, dass zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Auch verpflichtet die GmbH Reform die Gesellschafter im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition wurden erweitert, um kriminelle Energien schon im kein ersticken zu können. Die Bundesregierung hat mit der GmbH Reform und mit der Einführung der Mini GmbH die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft aufgegriffen, die circa 2010 eingeführt werden soll und die einige internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung ablösen wird.
Wer auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewartet hat, muss sich nun nur noch bis zum November 2008 gedulden. Denn dann soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vom Gesetzgeber eingeführt und verfügbar sein.
Die Regelungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besagen, dass sie mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Im Anschluss muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in das Stammkapital rücklegen, bis 25 000 Euro erreicht sind. Somit können die Jahresgewinne nicht voll ausgeschüttet werden.
Besonders leicht und günstig kann man sich die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit der Verwendung der vorgesehenen Mustersatzung gestalten. Wird mit der Mustersatzung gegründet brauchen beim Notar nur die Unterschriften der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Das bedeutet eine weitere Kostenersparnis für die Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die nach deutschem GmbH-Recht geregelt sein wird.
Ab November 2008 wird es in Deutschland neben der klassischen GmbH die ein Euro GmbH geben. Sie setzt kein Mindestkapital voraus und kann mit einem symbolischen Euro gegründet werden. Bisher war eine GmbH- Gründung nur mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro möglich. Auch die ein Euro GmbH wird haftungsbeschränkt sein, so dass der Existenzgründer einer Mini GmbH sein Haftungsrisiko auf das vermögen seiner Firma beschränken kann.
Hintergrund für die Einführung der ein Euro GmbH ist die fortlaufende Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland. Insbesondere die englische Limited ist aufgrund ihrer einfachen Gründungsmodalitäten sehr beliebt. Mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) will der Gesetzgeber eine konkurrenzfähige Alternative schaffen. Aus diesem Grund wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) eine Mustersatzung geben ,die nicht mehr notariell beurkundet werden muss.
Auch soll das Eintragungsverfahren der ein Euro GmbH ( Euro GmbH ) beim Handelsregister vereinfacht und beschleunigt werden, um Zeit und Kosten zu sparen. Die Bundesregierung hat bei der Reform des GmbH- Gesetzes aber auch an Rechtssicherheit gedacht. So muss der Gründer einer Unternehmergesellschaft 25% seiner Jahresgewinne bis zur Mindestkapitalgrenze der normalen GmbH ansparen. Anschließend ist eine Umwandlung von der ein Euro GmbH in die klassische GmbH vorgesehen.
Viele Existenzgründer haben auf die neue Euro GmbH gewartet. Ab November 2008 ist es dann soweit, künftige Unternehmen können in der Rechtsform der neuen ein Euro GmbH gegründet werden. Die Gründung der Euro GmbH soll einfacher, effizienter und vor allem auch zeitsparender werden als die bisherige GmbH. Besonders wichtig ist, dass die Mini GmbH in internationalen Wettbewerb, insbesondere mit der englischen Limited mithalten kann, um die Abwanderung vieler deutscher Firmen zu stoppen.
Für die Euro GmbH wird es eine Mustersatzung geben, die es Gründern leichter machen soll, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Auch wird die Gründung durch den Wegfall der notariellen Beurkundung kostengünstiger. Effizienter wird auch das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beim Handelsregister durch die Abkopplung vom normalen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Gründungsmodalitäten der Euro GmbH sind damit optimal auf Existenzgründer mit sehr geringem Startkapital zugeschnitten.
Aber auch für bestehende Einzelunternehmung stellt die Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine interessante Alternative dar. Sie können mit weniger als 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft in Form der Unternehmensgesellschaft ( UG ) gründen und anschließend mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage die Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln und so in den Genuss des guten Rufes der GmbH gelangen.
Eine lange erwartete Meldung erreichte Gründer im Juni 2008 in Bezug auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. In Verbindung mit dem MoMiG wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wahrscheinlich schon im November 2008 verfügbar sein, um ein Unternehmen vereinfacht und günstig mit Haftungsbeschränkung gründen zu können.
Als Alternative zur GmbH wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vor allem für den Mittelstand eine gute Lösung sein. Besonders das mitzubringende Stammkapital von nur einem Euro ermöglicht verstärkt Gründungen, die bisher häufig mit ausländischen Rechtsformen wie der Limited vollzogen wurden. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wir in einem Gründungs-Set auch einen Mustergesellschaftsvertrag erhalten, mit dem standardisierte Gründungen von einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorgenommen werden können. Die Notarkosten sinken damit und in Verbindung mit dem geringen Stammkapital der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf ein Minimum. Hinzu kommt, dass ein beschleunigtes Eintragungsverfahren in das Handelsregister der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft für rund 100 Euro erledigt sein wird.