Wer auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewartet hat, muss sich nun nur noch bis zum November 2008 gedulden. Denn dann soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vom Gesetzgeber eingeführt und verfügbar sein.
Die Regelungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besagen, dass sie mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Im Anschluss muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in das Stammkapital rücklegen, bis 25 000 Euro erreicht sind. Somit können die Jahresgewinne nicht voll ausgeschüttet werden.
Besonders leicht und günstig kann man sich die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit der Verwendung der vorgesehenen Mustersatzung gestalten. Wird mit der Mustersatzung gegründet brauchen beim Notar nur die Unterschriften der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Das bedeutet eine weitere Kostenersparnis für die Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die nach deutschem GmbH-Recht geregelt sein wird.
Ab November 2008 wird es in Deutschland neben der klassischen GmbH die ein Euro GmbH geben. Sie setzt kein Mindestkapital voraus und kann mit einem symbolischen Euro gegründet werden. Bisher war eine GmbH- Gründung nur mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro möglich. Auch die ein Euro GmbH wird haftungsbeschränkt sein, so dass der Existenzgründer einer Mini GmbH sein Haftungsrisiko auf das vermögen seiner Firma beschränken kann.
Hintergrund für die Einführung der ein Euro GmbH ist die fortlaufende Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland. Insbesondere die englische Limited ist aufgrund ihrer einfachen Gründungsmodalitäten sehr beliebt. Mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) will der Gesetzgeber eine konkurrenzfähige Alternative schaffen. Aus diesem Grund wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) eine Mustersatzung geben ,die nicht mehr notariell beurkundet werden muss.
Auch soll das Eintragungsverfahren der ein Euro GmbH ( Euro GmbH ) beim Handelsregister vereinfacht und beschleunigt werden, um Zeit und Kosten zu sparen. Die Bundesregierung hat bei der Reform des GmbH- Gesetzes aber auch an Rechtssicherheit gedacht. So muss der Gründer einer Unternehmergesellschaft 25% seiner Jahresgewinne bis zur Mindestkapitalgrenze der normalen GmbH ansparen. Anschließend ist eine Umwandlung von der ein Euro GmbH in die klassische GmbH vorgesehen.
Viele Existenzgründer haben auf die neue Euro GmbH gewartet. Ab November 2008 ist es dann soweit, künftige Unternehmen können in der Rechtsform der neuen ein Euro GmbH gegründet werden. Die Gründung der Euro GmbH soll einfacher, effizienter und vor allem auch zeitsparender werden als die bisherige GmbH. Besonders wichtig ist, dass die Mini GmbH in internationalen Wettbewerb, insbesondere mit der englischen Limited mithalten kann, um die Abwanderung vieler deutscher Firmen zu stoppen.
Für die Euro GmbH wird es eine Mustersatzung geben, die es Gründern leichter machen soll, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Auch wird die Gründung durch den Wegfall der notariellen Beurkundung kostengünstiger. Effizienter wird auch das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beim Handelsregister durch die Abkopplung vom normalen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Gründungsmodalitäten der Euro GmbH sind damit optimal auf Existenzgründer mit sehr geringem Startkapital zugeschnitten.
Aber auch für bestehende Einzelunternehmung stellt die Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine interessante Alternative dar. Sie können mit weniger als 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft in Form der Unternehmensgesellschaft ( UG ) gründen und anschließend mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage die Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln und so in den Genuss des guten Rufes der GmbH gelangen.
Die Rechtsform UG wird voraussichtlich ab November 2008 für Gründer nutzbar sein und künftig als Einstiegsvariante der GmbH zählen. Die UG muss mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgewiesen werden und sie ist in das GmbH-Recht eingebettet.
Eine UG kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden, allerdings ist auch ein höheres Stammkapital möglich. Wurde das Stammkapital der UG eingezahlt, dann kann sie sofort im Handelsregister eingetragen werden. Die UG darf dann anschließend aber nicht seine Gewinne komplett ausschütten, sondern muss ein Viertel aus dem Jahresüberschuss als Rücklage in das Stammkapital der UG einstellen, bis 25 000 Euro erreicht wurden. Sacheinlagen in das Stammkapital der UG sind nicht zulässig.
Eine Verwendung eines Musterprotokolls für die Gründung einer UG soll im Gründungs-Set zur UG vorhanden sein, das von einem Notar ausgefüllt werden muss, aber wesentlich günstiger sein wird.