Mit dem Beschluss im deutschen Bundestag zum Modernisierungsgesetz ( MoMiG ) sind einige Veränderungen für das GmbH Gesetz festgelegt worden. Ziel der Neuerungen im GmbH Gesetz sind insbesondere die Erleichterung der Unternehmensgründungen in Deutschland. Bisher war der deutsche Standort durch seinen großen bürokratischen Hürden nicht mehr attraktiv genug. Viele Unternehmen haben sich daher für die Form der englischen Limited entschieden.
Mit der Verankerung der Mini GmbH im neuen GmbH Gesetz sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der britischen Limited ausgeglichen werden uns die Unternehmensgründung einfacher und unkomplizierter gestaltet werden. So sieht das GmbH Gesetz künftig keine Mindeststammeinlage für die Mini GmbH vor. Zudem beinhaltet das GmbH Gesetz Musterprotokolle, die bei Standardgründungen verwendet werden können.
Neben der Einführung der Unternehmergesellschaft ins GmbH Gesetz werden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen geschaffen, die künftig vor allem den Gläubiger im Insolvenzfall besser schützen und eine Rechtsverfolgung erleichtern sollen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Zumindest sieht das GmbH Gesetz jetzt eine Pflicht zur Eintragung einer deutscher Geschäftsanschrift vor.
Im November 2008 kann die neue Unternehmergesellschaft gegründet werden, die im Zuge des Modernisierungsgesetzes zum GmbH Recht ( Momig ) eingeführt wurde. Die Bundesregierung tüftelt schon lange an einer GmbH Reform mit dem Ziel die Wettbewerbsnachteile der deutschen GmbH gegenüber der englischen Limited auszugleichen und damit die Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland zu stoppen. Die GmbH Reform will mit der Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft eine Erleichterung der Unternehmensgründung erreichen und die Gründungskosten erheblich senken.
Eine besonderer Schwerpunkt der GmbH Reform ist die Bekämpfung des Missbrauchs. Gerade im Insolvenzfall haben viele Gläubiger aufgrund zahlreicher Missbräuche bisher ihre Forderungen nicht eintreiben können. Um die Gläubigerstellung zu stärken ist mit der GmbH Reform im GmbH Gesetz festgelegt, dass zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Auch verpflichtet die GmbH Reform die Gesellschafter im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, falls kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Auch die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition wurden erweitert, um kriminelle Energien schon im kein ersticken zu können. Die Bundesregierung hat mit der GmbH Reform und mit der Einführung der Mini GmbH die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft aufgegriffen, die circa 2010 eingeführt werden soll und die einige internationale Gesellschaften mit beschränkter Haftung ablösen wird.
Wer auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gewartet hat, muss sich nun nur noch bis zum November 2008 gedulden. Denn dann soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vom Gesetzgeber eingeführt und verfügbar sein.
Die Regelungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft besagen, dass sie mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Im Anschluss muss die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in das Stammkapital rücklegen, bis 25 000 Euro erreicht sind. Somit können die Jahresgewinne nicht voll ausgeschüttet werden.
Besonders leicht und günstig kann man sich die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit der Verwendung der vorgesehenen Mustersatzung gestalten. Wird mit der Mustersatzung gegründet brauchen beim Notar nur die Unterschriften der Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beglaubigt werden. Das bedeutet eine weitere Kostenersparnis für die Gesellschafter der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die nach deutschem GmbH-Recht geregelt sein wird.
Ab November 2008 wird es in Deutschland neben der klassischen GmbH die ein Euro GmbH geben. Sie setzt kein Mindestkapital voraus und kann mit einem symbolischen Euro gegründet werden. Bisher war eine GmbH- Gründung nur mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro möglich. Auch die ein Euro GmbH wird haftungsbeschränkt sein, so dass der Existenzgründer einer Mini GmbH sein Haftungsrisiko auf das vermögen seiner Firma beschränken kann.
Hintergrund für die Einführung der ein Euro GmbH ist die fortlaufende Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland. Insbesondere die englische Limited ist aufgrund ihrer einfachen Gründungsmodalitäten sehr beliebt. Mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) will der Gesetzgeber eine konkurrenzfähige Alternative schaffen. Aus diesem Grund wird es für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( UG ) eine Mustersatzung geben ,die nicht mehr notariell beurkundet werden muss.
Auch soll das Eintragungsverfahren der ein Euro GmbH ( Euro GmbH ) beim Handelsregister vereinfacht und beschleunigt werden, um Zeit und Kosten zu sparen. Die Bundesregierung hat bei der Reform des GmbH- Gesetzes aber auch an Rechtssicherheit gedacht. So muss der Gründer einer Unternehmergesellschaft 25% seiner Jahresgewinne bis zur Mindestkapitalgrenze der normalen GmbH ansparen. Anschließend ist eine Umwandlung von der ein Euro GmbH in die klassische GmbH vorgesehen.
Viele Existenzgründer haben auf die neue Euro GmbH gewartet. Ab November 2008 ist es dann soweit, künftige Unternehmen können in der Rechtsform der neuen ein Euro GmbH gegründet werden. Die Gründung der Euro GmbH soll einfacher, effizienter und vor allem auch zeitsparender werden als die bisherige GmbH. Besonders wichtig ist, dass die Mini GmbH in internationalen Wettbewerb, insbesondere mit der englischen Limited mithalten kann, um die Abwanderung vieler deutscher Firmen zu stoppen.
Für die Euro GmbH wird es eine Mustersatzung geben, die es Gründern leichter machen soll, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Auch wird die Gründung durch den Wegfall der notariellen Beurkundung kostengünstiger. Effizienter wird auch das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beim Handelsregister durch die Abkopplung vom normalen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Gründungsmodalitäten der Euro GmbH sind damit optimal auf Existenzgründer mit sehr geringem Startkapital zugeschnitten.
Aber auch für bestehende Einzelunternehmung stellt die Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) eine interessante Alternative dar. Sie können mit weniger als 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft in Form der Unternehmensgesellschaft ( UG ) gründen und anschließend mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage die Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln und so in den Genuss des guten Rufes der GmbH gelangen.
Die Unternehmergesellschaft ist lange ersehnt und nun soll sie wahrscheinlich ab dem November 2008 für Existenzgründer zur Verfügung stehen. Die Unternehmergesellschaft soll eine moderne, kostengünstig zu gründende Rechtsform sein, die die Abwanderung von Unternehmen zu ausländischen Rechtsformen unterbinden soll. Außerdem hat die Unternehmergesellschaft die Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen.
Die Unternehmergesellschaft kann zwar mit nur einem Euro gegründet werden, doch zum Schutz der Gläubiger muss das Stammkapital ausgebaut werden. Daher muss aus dem Jahresüberschuss der Unternehmergesellschaft ein Viertel in das Stammkapital übergehen, bis 25 000 Euro erreicht worden sind. Solange ist also ein Teil des Gewinns für die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft gebunden und kann nicht für Investitionen verwendet werden. Ein Mustergesellschaftsvertrag soll zudem die Gründung einer Unternehmergesellschaft vereinfachen und günstiger machen, weil die Notarkosten dadurch niedriger ausfallen werden.
Im November diesen Jahres tritt die neue Rechtsform: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Kraft. Danach können Existenzgründer und Unternehmer mit einem nur sehr geringem Startkapital eine Kapitalgesellschaft gründen. Der Vorteil für den Gründer einer Unternehmergesellschaft ist die Haftungsbeschränkung. Der Unternehmer haftet nämlich nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Kapital der Gesellschaft; er muss aber nicht wie früher vorgesehen eine Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro aufbringen.
Die Reform des GmbHGesetzes sieht eine Mustersatzung bei Standardgründungen für die Unternehmergesellschaft vor. Bei Verwendung der Mustersatzung ist eine notarielle Beurkundung dieser nicht mehr erforderlich. Demnach fallen nur noch die Gebühren für die Beurkundung der Gesellschafterverträge an. Aber auch diese Kosten halten sich bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in einem sehr kleinem Rahmen, da die Stammeinlage gering ist.
Auch hat die Reform für eine Bechleunigung des Eintragungsverfahrens beim Handelsregister durch die Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gesorgt. Um den Gläubigerschutz zu wahren, muss bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ein Viertel des Jahresgewinns angespart werden. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindeskapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Danach hat der Unternehmer die Möglichkeit die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umzuwandeln.
Die Neuregelungen bieten dem zukünftigen Unternehmer bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft ganz neue Möglichkeiten. Mit der Reform über Neuerungen des GmbH-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Firmengründungen in der englischen Rechtsform der Limited (Ltd.), die vor allem von kleineren Betrieben genutzt wird.
Die neue Mini GmbH hat viele Vorteile gegenüber der englischen Limited. Für die Gründung einer solchen Ltd. ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings hat die Konstruktion auch einige Nachteile. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich offiziell in Großbritannien. Sowohl der Geschäftsabschluss und der Schriftverkehr mit den Behörden muss auf Englisch erfolgen. In Deutschland soll es mittlerweile bis zu 40 000 Limiteds geben.
Ab Herbst 2008 können Existenzgründer ab einer Einlage von einem Euro eine 1 Euro GmbH (auch Unternehmergesellschaft) gründen. Die Gewinne der 1 Euro GmbH dürfen allerdigs nicht voll ausgeschüttet werden, sondern müssen zu mindestens 25 % genützt werden, um das Mindestkapital der 1 Euro GmbH in Höhe von dann 10.000 Euro anzusparen. Das niedrigere Mindestkapital der neuen 1 Euro GmbH kommt den vielen Gründern entgegen, die mit geringen Investitionen auskommen und deshalb oft gar keine 25.000 Euro Kapital benötigen.
Ein Kernanliegen der Unternehmergesellschaft ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited gesehen, da in vielen EU-Mitgliedstaaten geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.
Für Gründer wird es ab dem 01.09.2008 möglich sein, mit einer Einlage von mindestens einem Euro eine Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH) zu starten. Der Grund für die Einführung der neuen Gesellschaftform ist der Wettbewerbsdruck, der aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Auslandsgesellschaften und der Verbreitung der englischen Limited in Deutschland auf der GmbH lastet.
Die Unternehmergesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen und muss wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Bilanz erstellen und offenlegen. Zur Gründung kann eine Mustersatzung verwendet werden. Durch die Verwendung der Mustersatzung und den elektronischen Eintrag ins Handelsregister kann die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert werden. Die Unternehmergesellschaft muss das Wort “beschränkt” in der Unternehmensbezeichung führen.