Die Rechtsform UG wird voraussichtlich ab November 2008 für Gründer nutzbar sein und künftig als Einstiegsvariante der GmbH zählen. Die UG muss mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgewiesen werden und sie ist in das GmbH-Recht eingebettet.
Eine UG kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden, allerdings ist auch ein höheres Stammkapital möglich. Wurde das Stammkapital der UG eingezahlt, dann kann sie sofort im Handelsregister eingetragen werden. Die UG darf dann anschließend aber nicht seine Gewinne komplett ausschütten, sondern muss ein Viertel aus dem Jahresüberschuss als Rücklage in das Stammkapital der UG einstellen, bis 25 000 Euro erreicht wurden. Sacheinlagen in das Stammkapital der UG sind nicht zulässig.
Eine Verwendung eines Musterprotokolls für die Gründung einer UG soll im Gründungs-Set zur UG vorhanden sein, das von einem Notar ausgefüllt werden muss, aber wesentlich günstiger sein wird.
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Pingback: Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - News | Steuerberatung - Businessplan - Existenzgründung – 26. August 2008 @ 14:11