Die Neuregelungen bieten dem zukünftigen Unternehmer bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft ganz neue Möglichkeiten. Mit der Reform über Neuerungen des GmbH-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Firmengründungen in der englischen Rechtsform der Limited (Ltd.), die vor allem von kleineren Betrieben genutzt wird.
Die neue Mini GmbH hat viele Vorteile gegenüber der englischen Limited. Für die Gründung einer solchen Ltd. ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings hat die Konstruktion auch einige Nachteile. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich offiziell in Großbritannien. Sowohl der Geschäftsabschluss und der Schriftverkehr mit den Behörden muss auf Englisch erfolgen. In Deutschland soll es mittlerweile bis zu 40 000 Limiteds geben.
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