Für Gründer wird es ab dem 01.09.2008 möglich sein, mit einer Einlage von mindestens einem Euro eine Unternehmergesellschaft (auch Mini GmbH) zu starten. Der Grund für die Einführung der neuen Gesellschaftform ist der Wettbewerbsdruck, der aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Auslandsgesellschaften und der Verbreitung der englischen Limited in Deutschland auf der GmbH lastet.
Die Unternehmergesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen und muss wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Bilanz erstellen und offenlegen. Zur Gründung kann eine Mustersatzung verwendet werden. Durch die Verwendung der Mustersatzung und den elektronischen Eintrag ins Handelsregister kann die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert werden. Die Unternehmergesellschaft muss das Wort “beschränkt” in der Unternehmensbezeichung führen.
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